Bei Post mit der Nachricht „Erbschaft aus England“ auf gar keinen Fall Gerichts- oder Anwaltskosten überweisen!

Denn das ist in aller Regel eine Betrugsmasche. Heute kontaktiert mich ein verzweifelter Schweizer mit der Bitte, endlich die Abwicklung seiner Erbschaft in England voranzutreiben. Er habe da schon einen Anwalt in London, aber der verlange immer nur Geld, es gehe aber nichts voran. Auf die Frage, wie viel er denn schon nach England überwiesen habe, antwortete er 17.000 Euro. Das ist leider trauriger Rekord. Aus gegebenem Anlass verweise ich deshalb auf meinen ausführlichen Beitrag zum Thema Betrugsmasche angebliche Erbschaft hier.

Weitere Infos dazu, wie man Betrug von echten Erbfällen unterscheiden kann, finden Sie in diesem Video

Falls Sie bei einer britisch-deutschen Rechtsangelegenheit Unterstützung benötigen, stehen Ihnen die deutschen Anwälte und Solicitors der Kanzlei Graf & Partner sowie die englischen Solicitors der Kanzlei Lyndales gerne zur Verfügung. Ihr Ansprechpartner ist Bernhard Schmeilzl, Rechtsanwalt & Master of Laws (Leicester, England), der seit 2001 auf die Abwicklung deutsch-britischer Rechtsfälle spezialisiert ist.