Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer bei Immobilienkauf in England?

Nein, mit Briefmarken hat die „Stamp Duty“ nichts zu tun. Stamp Duty (Stempelsteuer), präziser gesagt „Stamp Duty Land Tax (SDLT)“ ist vielmehr der Fachbegriff für die im Vereinigten Königreich geltende Grunderwerbsteuer.

Bei dieser Stamp Duty hat sich im November 2017 einiges geändert. Wer bislang immer der Meinung war, nur deutsche Steuergesetze sind kompliziert und voller Ausnahmen und Unterausnahmen, der möge sich die von unserer Londoner Partnerkanzlei Lyndales erstellte Grafik zur englischen Grunderwerbsteuer mal ansehen. Die vielfach ausgezeichnete Londoner Immobilienrechtsexterin Kay Piper erklärt in diesem Flussdiagramm, bei welchem Steuerbetrag man je nach Fallkonstellation landet.

Vor allem für deutsche Mandanten, die eine Immobilie in Großbritannien erwerben wollen, ist es wichtig, die jeweiligen Steuerkategorien durchzurechnen. So kann es erheblich günstiger sein, wenn die jüngste Generation die Immobilie kauft, weil „first time buyers“ erheblich weniger Grunderwerbsteuer zahlen müssen.

Hinweis: Bei der Stamp Duty Land Tax gibt es recht häufig Änderungen, gerade auch für ausländische, als nicht-britische Immobilienkäufer. Am besten informieren Sie sich daher über den aktuellen Stand auf der offiziellen Regierungswebsite  www.gov.uk/stamp-duty-land-tax. Dort gibt es sogar einen „Stamp Duty Calculator „, also ein Online Berechnungsprogramm.

Falls Sie rechtliche Unterstützung bei einer konkreten Immobilientransaktion in Großbritannien oder in den USA (dort gelten wieder andere Regeln) benötigen, stehen Ihnen die Anwälte der Kanzlei Graf & Partner sowie die englischen Solicitors der Partnerkanzlei Lyndales gerne zur Verfügung. Ihr Ansprechpartner ist Bernhard Schmeilzl, Rechtsanwalt & Master of Laws (Leicester, England), Telefon +49 (0) 941 – 463 7070.

Weitere Beiträge zu den Themen Immobilienkauf in England und den USA sowie Testamentsgestaltung bei Vermögen im Ausland hier:

Die 2003 gegründete Kanzlei Graf & Partner ist mit ihrer Abteilung für britisch-deutsche Prozessführung (GP Chambers) auf grenzüberschreitende Rechtsfälle spezialisiert, insbesondere auf deutsch-britische sowie deutsch-amerikanische Wirtschaftsstreitigkeiten, Scheidungen und Erbfälle. Das Experten-Team deutscher und englischer Anwälte und Steuerberater regelt internationale Erbfälle und wickelt Nachlässe für die Erben in Deutschland, USA, England und anderen Common Law Rechtsordnungen ab.