Englisches Finanzamt ändert zum 31. März 2016 seine Bankverbindungen

Wer Mandanten mit Bezug zum United Kingdom vertritt, muss ab und an Steuern oder Gebühren an das englische Finanzamt (HMRC – Her Majesty’s Revenue & Customs) zahlen. Vorsicht: Zum 31. März 2016 gelten neue Kontoverbindungen. Für jede Steuerart (z.B. VAT, Income Tax für deutsche Expats in UK, Inheritance Tax für deutsch britische Erbfälle, Stamp Duty bei Immobilienkauf in England, Captal Gains Tax bei Immobilienverkauf, etc) gibt es jeweils andere BIC und IBAN Nummern. Die offizielle Übersicht der Kontoverbindungen für deutsch-britische Überweisungen findet sich auf dieser Website des englischen Fiskus: https://www.gov.uk/topic/dealing-with-hmrc/paying-hmrc

Dies ist übrigens auch eine gute Anlaufstelle, wenn man den Verdacht hegt, dass es sich bei einem Schreiben des englischen Finanzamts um eine Fälschung, also einen Betrugsversuch handelt. Mehr zu diesen Internet-Betrugsfällen hier: https://www.cross-channel-lawyers.de//bei-post-mit-der-nachricht-erbschaft-aus-england-auf-gar-keinen-fall-gerichts-oder-anwaltskosten-uberweisen/

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Die 2003 gegründete Kanzlei Graf & Partner ist mit ihrer Abteilung für britisch-deutsche Prozessführung (GP Chambers) auf grenzüberschreitende Rechtsfälle spezialisiert, insbesondere auf deutsch-britische Wirtschaftsstreitigkeiten, Scheidungen und Erbfälle. Falls Sie bei einer britisch-deutschen Rechtsangelegenheit Unterstützung benötigen, stehen Ihnen die deutschen Anwälte und Solicitors der Kanzlei Graf & Partner sowie die englischen Solicitors der Kanzlei Lyndales gerne zur Verfügung. Ihr Ansprechpartner in Deutschland ist Bernhard Schmeilzl, Rechtsanwalt & Master of Laws (Leicester, England).