Hauskauf in USA: Die Unterschiede im Immobilienrecht zwischen Deutschland und USA

Immobilienkauf in Amerika

Das deutsche und das amerikanische Rechtssystem könnten bekanntlich kaum unterschiedlicher sein. Das gilt auch und gerade für das Immobilienrecht. Wer als Ausländer, also Nicht-Amerikaner, in den USA eine Immobilie kaufen will, also ein Haus, eine Wohnung oder ein unbebautes Grundstück, sollte sich zunächst die wichtigsten Unterschiede klar machen. Ob und unter welchen Voraussetzungen ein Deutscher oder Österreicher überhaupt ein Grundstück in den USA erwerben kann, haben wir in einem früheren Post bereits erklärt.

Dieser Beitrag bietet nun eine erste Orientierung für Deutsche und Österreicher, die von einem eigenen Strandhaus in Florida oder einer Ferienwohnung in Kalifornien träumen. Im Unterschied zu Deutschland und Österreich gibt es nämlich in den USA weder ein komplett kodifiziertes Zivilgesetzbuch noch einen Notar im hiesigen Sinne.

Auch ein Grundbuch nach deutschem Verständnis ist den Amerikanern fremd. Zudem ist das Grundstücksrecht in den USA nicht länderübergreifend einheitlich: So bestehen zwischen den fünfzig US-Bundesstaaten teils erhebliche Unterschiede.

Formerfordernis und Wirksamkeit der Verträge

In Deutschland bedürfen Kaufverträge, die den Erwerb einer Immobilie oder eines Grundstücks zum Gegenstand haben, der notariellen Beurkundung. Außerdem ist der Eigentumswechsel nicht an die Übergabe der Immobilie geknüpft, sondern an die zwingende Eigentumsumschreibung im Grundbuch.

Der amerikanische Notar (Notary Public) ist nicht vergleichbar mit einem deutschen oder österreichischem Notar. In USA (wie auch UK) ist ein Notary Public in aller Regel kein Volljurist, sondern hat nur Beglaubigungsfunktion. Für eine rechtmäßige Übertragung genügt eine Übertragungsurkunde (Warranty Deed oder Quit Claim Deed), welche vom Verkäufer unterschrieben, von einem Notary Public beglaubigt und schließlich dem Käufer ausgehändigt wird.  Der Käufer wird dann mit der Aushändigung der originalen Deed durch den Notary Public der neue Eigentümer.

Eintragung

Den meisten Amerikanern ist das Konzept einer zwingende Grundbucheintragung fremd. Statt eines Grundbuchs gibt es in den jeweiligen Bezirken öffentliche Landregister (Office of the Register of Deeds). Dabei handelt es sich um Archive, in denen Abschriften der Deeds ohne rechtliche Prüfung in zeitlicher Reihenfolge der Hinterlegung aufbewahrt werden. Diese Eintragung in das jeweilige öffentliche Landregister ist aber nur in sehr wenigen US-Bundesstaaten zwingend nötig, nämlich in Hawaii, Illinois, Ohio, Colorado Massachusetts und Minnesota.

Versicherung

Außerdem gibt es in den USA die Einrichtung der Rechtsmängelversicherung (Title Insurance). Dabei handelt es sich um eine private Versicherung, die dem Versicherten einen Schadensersatzanspruch gegenüber der Versicherung gibt, wenn das Eigentum nicht den Rechtsbestand hat, der in der Versicherungspolice aufgeführt ist.

Gefahrübergang

Beachten Sie nicht zuletzt unbedingt die Unterschiede zum Gefahrübergang: In Deutschland geht die Gefahr, dass die Immobilie beschädigt oder zerstört wird, in der Regel mit der Übergabe der Immobilie durch den Verkäufer an den Käufer über.

Im Gegensatz dazu geht die Gefahr des Untergangs in den meisten US-Bundesstaaten bereits im Zeitpunkt des Abschlusses des Kaufvertrages über. In einigen Staaten, gilt das aber nur dann, wenn dem Käufer bereits mit dem Kaufvertrag unmittelbarer Besitz an der Immobilie übergeben wird. Natürlich gelten diese Grundsätze nur, wenn die Parteien nichts anderes vereinbart haben.

Falls Sie ein Rechtsproblem in Amerika haben und einen Attorney at Law benötigen, fragen Sie uns gerne.

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Das deutsch-britische Anwaltsteam der Kanzlei Graf & Partner löst seit 2003 deutsch-britische und deutsch-amerikanische Rechtsfragen. Die Prozessabteilung GP Chambers berät und vertritt deutsche, britische und US-amerikanische Unternehmen in Arbitrationverfahren wie in Gerichtsprozessen.

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