Immobilienkauf in England: Grafische Übersicht und Checkliste

Ein Grundstückskauf in Großbritannien folgt anderen Regeln als in Deutschland, Österreich oder Frankreich. Mangels eines öffentlichen Notars deutscher, österreichischer oder französischer Prägung organisieren die englischen Anwälte der Vertragsparteien die Immobilientransaktion selbst. Wegen des hohen Haftungsrisikos gehen die beteiligten Immobilienrechtsanwälte (Conveyancing Solicitors) dabei sehr formalistisch vor. Das englische Recht kennt kein Abstraktionsprinzip. Deshalb erfolgt die Zahlung des Kaufpreises und die Besitzübertragung (Schlüsselübergabe) in aller Regel tatsächlich Zug um Zug, also am selben Tag, dem berühmten „Completion Date“ und die Anwälte unterliegen dabei strengen Regeln, wann und unter welchen Voraussetzungen sie welche Schritte vornehmen dürfen..

Hier ein Flowchart (in englischer und deutscher Fassung), das den zeitlichen Ablauf und die rechtlichen Schritte eines typischen Hauskaufs in England verdeutlicht:

Die Berechnung des Verkaufserlöses in einem einfachen Fall (ohne Grundschuldablösung) sieht in etwa so aus:

Falls Sie rechtliche Unterstützung bei einer konkreten Immobilientransaktion in Großbritannien oder in den USA (dort gelten wieder andere Regeln) benötigen, stehen Ihnen die Anwälte der Kanzlei Graf & Partner sowie die englischen Solicitors der Partnerkanzlei Buckles LLP gerne zur Verfügung. Ihr Ansprechpartner ist Bernhard Schmeilzl, Rechtsanwalt & Master of Laws (Leicester, England), Telefon +49 (0) 941 – 463 7070.

Weitere Beiträge zu den Themen Immobilienkauf in England und den USA sowie Testamentsgestaltung bei Vermögen im Ausland hier:

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Die 2003 gegründete Kanzlei Graf & Partner ist mit ihrer Abteilung für britisch-deutsche Prozessführung (GP Litigation) auf grenzüberschreitende Rechtsfälle spezialisiert, insbesondere auf deutsch-britische sowie deutsch-amerikanische Wirtschaftsstreitigkeiten, Scheidungen und Erbfälle. Das Experten-Team deutscher und englischer Anwälte und Steuerberater regelt internationale Erbfälle und wickelt Nachlässe für die Erben in Deutschland, USA, England und anderen Common Law Rechtsordnungen ab.

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