Lieber Mandant, woher hast Du so viel Geld?

Zeig mir erst mal Deine Sparbücher!

Diese Frage muss jeder englische Anwalt seinem Mandanten stellen, wenn dieser eine Immobilie in England kaufen will. Der Mandant muss also erklären können, dass und warum er genug Geld hat, um sich die britische Immobilie leisten zu können. Und zwar nicht nur mit einer lapidaren eMail im Stile von „ich habe halt Ersparnisse“, sondern detailliert belegt mit Kontoauszügen, Sparbüchern und/oder Gehaltsnachweis.

Viele Deutsche, die in Großbritannien ein Haus oder ein Apartment erwerben wollen, halten diese Frage ihres eigenen (!) Anwalts wahlweise für einen Scherz oder eine Frechheit. Der englische Solicitor meint es aber (leider) ernst. Auch ein Anwaltswechsel würde dem kaufwilligen deutschen Mandanten nicht viel bringen, da alle Immobilienanwälte mit ähnlichen Anforderungsschreiben arbeiten, die in etwa so formuliert sind:

Das sollte sich ein deutscher Notar oder Rechtsanwalt mal erlauben, seine Mandanten nach Gehaltsabrechnungen, Sparkonten und den „Quellen“ der Ersparnisse zu fragen. Der Kollege hätte bald viel Freizeit.

In England finden das alle Beteiligten ganz normal. So sind halt die Geldwäschegesetze, sagen alle Achsel zuckend. Dies wohl gemerkt im selben Land, das Einwohnermeldeämter und verpflichtende Personalausweise ablehnt, weil diese zu stark in die Privatsphäre eingreifen würden. Die gewöhnungsbedürftigen englischen Methoden des Identitätsnachweises haben wir hier bereits erklärt.

Falls Sie bei einem Immobilienkauf in Großbritannien rechtliche Unterstützung benötigen, stehen Ihnen die deutschen Anwälte der Kanzlei Graf & Partner sowie die englischen Solicitors der Kanzlei Lyndales gerne zur Verfügung. Ihr Ansprechpartner ist Bernhard Schmeilzl, Rechtsanwalt & Master of Laws (Leicester, England), Telefon +49 (0) 941 – 463 7070.

Weitere Beiträge zu den Themen Immobilienkauf in England und den USA sowie Testamentsgestaltung bei Vermögen im Ausland hier:

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Die 2003 gegründete Kanzlei Graf & Partner ist mit ihrer Abteilung für britisch-deutsche Prozessführung (GP Chambers) auf grenzüberschreitende Rechtsfälle spezialisiert, insbesondere auf deutsch-britische sowie deutsch-amerikanische Wirtschaftsstreitigkeiten, Scheidungen und Erbfälle. Das Experten-Team deutscher und englischer Anwälte und Steuerberater regelt internationale Erbfälle und wickelt Nachlässe für die Erben in Deutschland, USA, England und anderen Common Law Rechtsordnungen ab.