„Mrs“ oder „Ms“: Wie umgeht man Fettnäpfchen bei englischsprachiger Korrespondenz mit Frauen?

Wenn „Hello“ nicht mehr reicht

Wer beruflich mit Briten oder Amerikanern zu tun hat, steht oft vor der Frage, wie man weibliche Empfänger korrekt anschreibt. Bei Männern ist es ganz einfach: >Dear Mr. Smith< oder >Dear Sir<. Fertig ist die Laube, ganz egal, ob der Empfänger des Briefes oder der eMail jung oder alt, verheiratet, ledig oder geschieden ist.

Was ist aber der korrekte Titel bei Frauen? Zur Auswahl stehen Mrs, Miss, Ms oder gar Madam. Nur: Was bedeutet was? Hier gleich das Ergebnis vorweg: Die sichere Wahl bei beruflicher Korrespondenz ist das neutrale Ms. Es entspricht dem deutschen Frau Schmidt und passt immer. Die Abkürzung Mrs verwendet man, wenn man sicher ist, dass die Empfängerin verheiratet ist. Die Bezeichnung Miss passt nur – wenn überhaupt – bei jungen, unverheirateten Frauen. Klingt aber im Englischen heutzutage ebenso altmodisch und tendenziell bevormundend wie das deutsche Fräulein, das im Geschäftsleben nur mehr unverbesserliche Patriarchen verwenden. Und vielleicht Rainer Brüderle, wenn er mal wieder den Ausschnitt einer Journalistin lobt.

Im Ergebnis ist es also doch ganz einfach: Im Zweifel verwendet man stets „Ms“. Wenn man weiß, dass die Adressatin verheiratet ist, wahlweise „Mrs“. Oft werden Briten und Amerikaner ohnehin auf die „first name basis“ umschwenken, dann hat sich die Frage der formellen Anrede ohnehin erledigt. Übrigens nicht erschrecken, wenn Briten oder Amerikaner in ihrer Anrede einfach nur den Vornamen verwenden, also ohne vorangestelltes „Dear“, „Hello“ oder wenigstens „Hi“.

Ein solches „Fritz, please call me. John“ liest sich aus deutscher Sicht zwar rüde und man hat da oft ein Störgefühl, die Anrede mit dem nackten Vornamen ist im anglo-amerikanischen eMail-Verkehr aber völlig üblich (mehr dazu hier).

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Das anglo-deutsche Anwaltsteam der Kanzlei Graf & Partner löst seit 2003 deutsch-britische und deutsch-amerikanische Rechtsfragen. Die Prozessabteilung GP Litigation berät und vertritt deutsche, britische und US-amerikanische Unternehmen in Arbitrationverfahren wie in Gerichtsprozessen. Viele unserer Anwälte haben in England und/oder USA studiert und gearbeitet. Wir haben daher ständig mit Briten, Amerikanern, Australiern und Kanadiern zu tun und kennen deren jeweilige Befindlichkeiten. Sehen Sie dazu auch unseren Videoblog GP JURA CHANNEL auf Youtube.

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