So sieht ein echter schweizer Erbschein aus

Farben, Wappen und bunte Stempel sind ein sicheres Zeichen für Betrüger

Als Kanzlei für internationales Erbrecht sind wir auch häufig Anlaufstelle für Opfer eines Internetbetrugs. Auf die „Sie haben geerbt“-Betrugsmasche fallen leider jährlich tausende arglose Menschen herein. Manche Mandaten überweisen sogar fünfstellige Beträge an vermeintliche Anwälte, Banken oder Nachlassgerichte, bevor ihnen dämmert, dass auf der anderen Seite Kriminelle sitzen und die versprochene Millionen-Erbschaft erstunken und erlogen ist. Meist soll die angebliche Erbschaft in England, USA oder einem anderen anglo-amerikanischen Land liegen. Dies wohl vor allem deshalb, weil die Online-Betrüger in Afrika oder Asien sitzen und daher nicht deutsch sprechen, sondern auf englisch korresondieren wollen.

Wir wurden aber auch schon wegen angeblicher Erbschaften aus der Schweiz kontaktiert. Falls Ihnen jemand ein schönes buntes Dokument mailt, das ein schweizer Erbschein sein soll, dann gleichen Sie dieses Dokument vorsichtshalber hiermit ab.

So sieht nämlich ein echtes Nachlasszeugnis aus der Schweiz aus, hier vom Bezirksgericht Zürich. Keine farbigen Wappen, Bändchen, Justitia-Waagen, Schwerter, Stempel oder sonstiger Schnickschnack, wie sie die Internet-Betrüger in ihren Fantasie-Urkunden meist verwenden. Stattdessen ein schlichtes Dokument mit der Bezeichnung „Erbschein“.

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Weitere Informationen zum Thema Betrugsmasche angeblicher Erbfall im Ausland:

Weitere allgemeine Informationen zu Erbrecht, Nachlassabwicklung und Erbschaftsteuer in Deutschland, UK und anderen Commonwealth Ländern:

Die 2003 gegründete Kanzlei Graf & Partner ist mit ihrer englischspachigen Prozessabteilung (GP Chambers) auf grenzüberschreitende Rechtsfälle spezialisiert, insbesondere auf deutsch-britische und deutsch-amerikanische Wirtschaftsstreitigkeiten, Scheidungen und internationale Erbfälle. Falls Sie bei einer anglo-amerikanischen Rechtsangelegenheit sowie in Erbschaftsteuerfragen Unterstützung benötigen, stehen Ihnen die Anwälte der Kanzlei Graf & Partner mit ihrem internationalen Netzwerk in Europa sowie im außereuropäischen englischsprachigen Rechtsraum gerne zur Verfügung. In UK, Kanada sowie den meisten großen US-Bundesstaaten verfügen wir über gute persönliche Kontakte zu Attorneys-at-Law in mittelgroßen Kanzleien.