Die Mediations- und Litigationprofis der deutsch-englischen Anwaltskanzlei Graf & Partner helfen schlichten

Das Vereinigte Königreich (also England, Wales und Schottland) ist für deutsche Unternehmen ein wichtiger Handelspartner. Umgekehrt gilt das noch mehr: Laut Statistik des Auswärtigen Amtes ist Deutschland für Großbritannien im Warenhandel der wichtigste Partner, für Deutschland liegt Großbritannien unter den Handelspartnern an fünfter Stelle, ist aber der drittwichtigste Exportmarkt. Das wird sich wohl auch trotz Brexit nicht völlig ändern. Aber der Brexit-Umbruch wird viele Konflikte zwischen deutschen und britischen Geschäftspartnern verursachen, weil britische Anwälte versuchen werden, Bestandsverträge nachzuverhandeln (zu solchen „Brexit-Klauseln“ hier)

Tausende deutscher Unternehmen führen Geschäftsbeziehungen mit britischen Lieferanten, Kunden und Investoren. Da herrscht nicht immer nur eitel Freude und Sonnenschein. Auch zwischen deutschen und britischen Geschäftspartnern kracht es ab und an. Wegen der sehr unterschiedlichen juristischen Traditionen und Gepflogenheiten sind Gerichtsprozesse oder Arbitrationverfahren für zumindest einen der Geschäftspartner ein recht befremdliches „Auswärtsspiel“. In jedem Fall wird es teuer. Mehr zu Prozessführung gegen UK-Unternehmen hier.

Sind die Fronten zwischen den britischen und deutschen Akteuren noch nicht komplett verhärtet, kann es daher sinnvoll sein, eine Wirtschaftsmediation zu versuchen. Ernst genommen werden von den Managern sowie den jeweiligen Anwälten in England und Deutschland dabei vor allem Mediatoren, die selbst Prozesserfahrung in Deutschland wie in England haben und das jeweilige Rechtssystem kennen. Professionelle Sprachkenntnisse, auch in den Feinheiten, sind bei diesem Thema ohnehin Pflicht.

Das anglo-deutsche Anwaltsteam der Kanzlei Graf & Partner spezialisiert sich seit 2003 auf deutsch-britische Rechtsfragen. Die Prozessabteilung GP Chambers berät und vertritt deutsche wie britische Unternehmen in Arbitrationverfahren wie in Gerichtsprozessen.

In geeigneten Fällen führen die Anwälte und Solicitors von Graf & Partner auch Mediationen durch, falls gewünscht auch unterstützt durch Dritte, etwa Vertreter von deutsch-britischen Handelskammern oder Branchenexperten.

Weitere Informationen zu Rechtsstreitigkeiten mit Briten oder vor britischen Gerichten, zur englischen Zivilprozessordnung, Prozessführung und Zwangsvollstreckung in UK in diesen Posts:

Wie sieht eine Zivilklage in England aus?

UK Zivilprozessordnung und Expertengutachten in England

Anwaltliche Versicherung in UK” (solicitor’s undertaking)

Mandant lügt im Zivilprozess, Anwalt haftet: Harte ZPO-Regeln vor englischen Gerichten

Mal schnell Klage einreichen? Nicht in England

Wie im Hollywood-Spielfilm: “You have been served!” (Zustellung in UK und USA)

Sie wollen einen EU-Titel in Großbritannien vollstrecken? Wie gut sind Ihre Nerven?

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Die 2003 gegründete Kanzlei Graf & Partner ist mit ihrer Abteilung für britisch-deutsche Prozessführung (GP Chambers) auf grenzüberschreitende Rechtsfälle spezialisiert, insbesondere auf deutsch-britische Wirtschaftsstreitigkeiten, Scheidungen und Erbfälle.

Falls Sie bei einer britisch-deutschen oder amerikanisch-deutschen Rechtsangelegenheit Unterstützung benötigen, stehen Ihnen die deutschen Anwälte und Solicitors der Kanzlei Graf & Partner sowie die englischen Solicitors der Kanzlei Lyndales gerne zur Verfügung. Ihr Ansprechpartner in Deutschland ist Bernhard Schmeilzl, Rechtsanwalt & Master of Laws (Leicester, England).

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