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Anwaltspraxis in Deutschland und England - Cross Channel Lawyers

AllgemeinAnwaltspraxis in England

„Anwaltliche Versicherung“ (Solicitor’s Undertaking) hat in England große Praxisrelevanz und ist haftungsträchtig

Wenn ein englischer Anwalt etwas verspricht... Unter deutschen Anwälten spielt die anwaltliche Versicherung kaum eine Rolle. Manchmal diktiert ein Kollege "ordnungsgemäße Bevollmächtigung wird anwaltlich versichert" (übrigens: bitte nie "anwaltschaftlich", es sei denn man kann und will wirklich für alle 160.000 deutschen Advokaten sprechen). Dann weiß man, dass der Kollege vergessen hat, sich eine Vollmacht geben zu lassen. Sonderlich beeindruckt ist man allerdings meist nicht, denn selbst in diesem unspektakulären Anwendungsbereich bringt die anwaltliche Versicherung nicht…
Bernhard Schmeilzl
Februar 2, 2015