„Gib mir die Hälfte von allem!“

Nach englischem Recht wird im Fall einer Scheidung das gesamte Vermögen der Ehegatten 50:50 aufgeteilt! So häufig die rechtliche Ersteinschätzung. Deshalb wollen ja die Partner reicher Celebrities unbedingt in London geschieden werden, der „Welt-Scheidungshauptstadt„. Siehe auch das VIDEO am Ende dieses Beitrags!

Aber: Ganz so einfach ist es in der Praxis dann doch nicht! Das Vermögen muss keineswegs immer hälftig geteilt werden. Mehr zu den Unterschieden des Scheidungsrechts in Deutschland und England hier.

Und: Die Ehegatten können per Ehevertrag (Prenuptial Agreement) von diesem Prinzip des „equal split“ abweichen, allerdings unter strenger Prüfung der Fairness durch die englischen Familiengerichte. Mehr dazu im Beitrag Ehevertrag nach englischem Recht sowie in den weiteren Posts unten: