Wie wird in England eine Betreuung angeordnet?

Auch die britische Bevölkerung wird im statistischen Durchschnitt immer älter und altersbedingte Demenz daher immer häufiger. Kann jemand in Großbritannien seine Angelegenheiten nicht (mehr) selbst besorgen, so bestellt das englische Betreuungsgericht (Court of Protection) einen Betreuer (Deputy). Wie so eine englische Betreuungsanordnung in der Praxis aussieht, zeigt dieses anonymisierte Beispiel: Betreuungsanordnung_Englisches_Gericht

Praxistipp zu Betreuungsanordnung in England

Als deutscher Anwalt sollte man übrigens darauf drängen, dass das englische Betreuungsgericht im Beschluss (Court Order), den vollen Namen und das Geburtsdatum der unter Betreuung stehenden Person aufnimmt. Sonst gibt es später in Deutschland manchmal Probleme mit Banken oder anderen Stellen. Die fragen dann nämlich, woher sie wissen, sollen, dass es sich bei dem „John Smith“ im Betreuungsbeschluss genau um den John Smith handelt, dem das deutsche Bankkonto gehört.

Wie vermeidet man die Betreuungsanordnung in UK?

Ähnlich wie in Deutschland kann man die Bestellung eines (fremden) Betreuers vermeiden, indem man in gesunden Tagen eine Vorsorgevollmacht und/oder eine Betreuungsverfügung erstellt. In UK heißt das entweder „Enduring Power of Attorney“ (EPA), die aber nur mehr gültig sind, wenn sie vor dem 1.10.2007 erstellt wurden, oder aber (seit 1.10.2007) „Lasting Power of Attorney“ (LPA). Im Unterschied zu Deutschland ist die LPA nur wirksam, wenn diese offiziell beim „Office of the Public Guardian“ registriert wurde, was eine Gebühr von (derzeit) gut 80 Pfund auslöst.Mehr zur LPA in diesem Beitrag hier.

Zum Vergleich die rechtliche Situation in Deutschland sowie Musterformulare: http://www.rechthaber.com/?s=vorsorgevollmacht.

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Die 2003 gegründete Kanzlei Graf & Partner sowie die Abteilung für britisch-deutsche Prozessführung (GP Chambers) sind auf grenzüberschreitende Rechtsfälle spezialisiert. Mitglied unserer Kanzlei ist die als UK Solicitor qualifizierte Kollegin Elissa Jelowicki, die bei der RAK München als Niedergelassene Europäische Rechtsanwältin registriert ist. Falls Sie bei einer britisch-deutschen Rechtsangelegenheit Unterstützung benötigen, stehen Ihnen die deutschen Anwälte und Solicitors der Kanzlei Graf & Partner sowie die englischen Solicitors der Kanzlei Lyndales gerne zur Verfügung. Ihr Ansprechpartner ist Bernhard Schmeilzl, Rechtsanwalt & Master of Laws (Leicester, England).