Muss sich der Erbe aktiv beim Finanzamt melden?
Oder darf man abwarten, bis man zur Abgabe einer Erbschaftsteuererklärung aufgefordert wird? Jeder mit Wohnsitz in Deutschland, der etwas geschenkt bekommt oder erbt, muss das innerhalb von 3 Monaten beim Finanzamt anzeigen, sogenannte Anzeigepflicht gemäß § 30 Abs. 1 ErbStG. Der Begriff „etwas erben“ ist dabei weit zu verstehen, darunter fallen nämlich nicht nur Erbschaften im engen Sinn, sondern auch Vermächtnisse, Pflichtteilsansprüche, Lebensversicherungssummen und Auszahlungen aus Verträgen zugunsten Dritter. Also alles, was man „von Todes … Muss sich der Erbe aktiv beim Finanzamt melden? weiterlesen
Füge diese URL in deine WordPress-Website ein, um sie einzubetten
Füge diesen Code in deine Website ein, um ihn einzubinden