50 Bundesstaaten, 50 Rechtssysteme. Unser Netzwerk befreundeter U.S.-Anwälte

Die Vereinigten Staaten sind stolz auf ihr föderales System, in dem die 50 Bundesstaaten weitgehend autonom sind, auch bei der Gesetzgebung und der Struktur der Gerichte. Das bedeutet aber auch, dass ein U.S.-amerikanischer Rechtsanwalt meist nur in einem einzigen Bundesstaat zugelassen ist. Manche Anwälte haben eine Zulassung in mehreren (meist benachbarten) Bundesstaaten, aber die Regel ist das nicht.

Deshalb müssen sich deutsche Mandanten mit juristischen Problemen in den USA einen amerikanischen Anwalt im richtigen Bundesstaat suchen. Wir von Graf & Partner, als deutsche Kanzlei die sich seit 2003 auf deutsch-amerikanisches und deutsch-britisches Recht spezialisiert, haben daher ein Netz aus bewährten Kooperationskanzleien und Einzelanwälten in verschiedenen U.S.-Bundesstaaten aufgebaut, das wir ständig erweitern und pflegen. In Zusammenarbeit mit diesen Anwälten in den USA beraten und vertreten wir deutsche Mandanten, insbesondere im Wirtschaftsrecht und bei internationalen Gerichtsprozessen, aber auch bei internationalen Erbfällen (Erbscheine in USA) und beim Kauf von Immobilien in den USA.

Für unsere Mandanten, die Rechtsberatung oder anwaltliche Vertretung in den USA benötigen, stellen wir gerne Kontakt zu unseren Kooperationskanzleien in folgenden Bundestaaten hier:

  • California (Sacramento, San Francisco, Los Angeles, San Diego)
  • Arizona (Phoenix, Scottsdale)
  • Nevada (Las Vegas)
  • New Mexico (Albuquerque)
  • Texas (Houston, Austin, Dallas)
  • Connecticut (Southport)
  • New Jersey (Trenton, Princeton)
  • New York (NYC, Upstate New York)
  • Maryland (Baltimore, Annapolis)
  • District of Columbia (Washington, D.C.)
  • Pennsylvania (Philadelphia)
  • Virginia (Richmond)
  • Florida (Miami)

Wir bitten aber um Verständnis, dass weder Graf & Partner noch unsere US-amerikanischen Partner Anfragen gratis beantworten können. Auch aus Gründen der Anwaltshaftung beantworten wir Anfragen zu konkreten Rechtsfällen erst nachdem ein Conflict Check durchgeführt wurde (vielleicht vertreten wir ja bereits den Gegner) und die Kanzlei formell beauftragt wurde. Details zum Honorar und den Formalitäten der Mandatierung finden Sie hier.