Bedingungen für die Erteilung eines Anwaltsmandats

Wenn Sie der Kanzlei Graf & Partner ein Mandat erteilen möchten, senden Sie uns bitte eine Mandantsanfrage per E-Mail, Telefax oder Post, in der Sie uns den relevanten Sachverhalt in den wesentlichen Zügen schildern. Alle von Ihnen mitgeteilten Informationen unterliegen selbstverständlich der anwaltlichen Schweigepflicht. Wenn Sie uns zunächst noch keine Namen und Daten der übrigen Beteiligten mitteilen möchten, so können Sie uns den Sachverhalt natürlich zunächst auch anonymisiert schildern. Bitte beachten Sie jedoch, dass ein Mandatsvertrag erst zustande kommt, wenn wir das ausdrücklich schriftlich angenommen haben. Dies können wir erst, wenn uns die beteiligten Personen bekannt sind, auch weil wir einen „Conflict Check“ durchführen müssen, also eine Prüfung, ob ein Interessenkonflikt vorliegen kann. Dies ist der Fall, wenn einer unserer Anwälte in einer Angelegenheit schon die Gegenseite beraten oder vertreten hat.

Da wir mehrere Expertenblogs zu juristischen Themen betreiben, erhalten wir täglich sehr viele Mandatsanfragen. Wir bitten deshalb um Verständnis, dass wir nicht auf jede Anfrage sofort reagieren können und auch nicht jedes Mandat annehmen können. Wir bemühen uns aber, jede seriöse Anfrage innerhalb von drei Arbeitstagen zu sichten und dem Anfrager mitzuteilen, ob Graf & Partner das Mandat annehmen kann oder nicht. Vor einer ausdrücklichen Mandatsannahme durch uns überwachen wir weder irgendwelche Fristen, noch sind wir zu einer juristischen Prüfung verpflichtet.

Kostenlosen Rechtsrat erteilen wir nicht. Bitte schicken Sie uns daher keine Anfragen im Stil: „Ich hätte gerne eine Antwort auf die Frage …, aber nur wenn es nichts kostet.“ Solche Anfragen beantworten wir nicht.

Anwaltshonorar und Vorschuss

Graf & Partner ist auf die Rechtsgebiete Wirtschaftsrecht, Erbrecht und Nachlassverwaltung sowie Prozessführung spezialisiert, insbesondere in deutsch-britischen und deutsch-amerikanischen Fallkonstellationen. Wir arbeiten daher in aller Regel nicht zu den Standardtarifen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG). Stattdessen berechnen wir unser Anwaltshonorar nach Zeitaufwand mit den Stundensätzen 280 bis 400 Euro plus Umsatzsteuer für Partner und 220 bis 280 Euro plus Umsatzsteuer für angestellte Anwälte (Associates). Hinzu kommen ggf. Reisekosten und Auslagen für Gerichtsgebühren, Übersetzer, Notare etc. Bei Gerichtsverfahren darf kein niedrigeres Honorar als die RVG-Vergütung vereinbart werden (Gebührenunterschreitungsverbot). Bei allen Gerichtsverfahren gelten daher die RVG-Gebühren als Untergrenze.

Von allen Neumandanten erbitten wir einen Honorarvorschuss. Bei Privatmandanten – je nach Umfang und Komplexität des Falles – mindestens 500 bis 1.000 Euro plus Umsatzsteuer. Bei Unternehmen zwischen 2.000 und 10.000 Euro.

Wenn Sie uns auf Basis dieser Konditionen beauftragen möchten, übersenden wir Ihnen gerne eine Honorarvereinbarung sowie eine Vollmacht. Sobald uns diese Unterlagen von Ihnen unterzeichnet vorliegen, legen wir eine Akte an und prüfen den Fall, in der Regel innerhalb von ein bis zwei Wochen. Sollte Ihr Fall eilbedürftig sein, etwa weil Gerichts- oder Verjährungsfristen laufen, so teilen Sie uns dies bitte bereits in Ihrer Erstanfrage mit.

Notwendige Daten und Unterlagen

Wir benötigen für die Prüfung, ob wir das Mandat annehmen können sowie aus Gründen der Geldwäscheprävention:

  • Ihren vollen Namen und Ihre Anschrift (kein Postfach, kein c/o)
  • eine Kopie bzw. einen Scan Ihres Passes oder Personalausweises
  • eine unterzeichnete Vollmacht
  • eine unterzeichnete Honorarvereinbarung

Für Rückfragen steht Ihnen unser Sekretariat unter 0941 / 463 7070 oder per E-Mail gerne zur Verfügung.

Herzliche Grüße, Ihr