Eine Erbschaftssteuer auf das Vermögen selbst gibt es in Australien nicht, trotzdem sind Steuern bei deutsch-australischen Nachlassfällen ein Thema Hatte der Verstorbene Bankkonten, Aktien, Grundstücke oder sonstiges Vermögen in Australien (oder Neuseeland), müssen die Erben bzw. die Executors das dortige Erbscheinsverfahren (Probate) durchlaufen, weil ein deutscher Erbschein nicht anerkannt wird. Haben die Erben ein englisches Nachlasszeugnis (Grant of Probate oder Letter of Administration), so besteht die einfachere Variante, diesen englischen "Erbschein" in Australien anerkennen zu…
Bernhard SchmeilzlSeptember 21, 2016