Das USA-Nachlassgericht muss die Verteilung der Erbmasse genehmigen In Deutschland brauchen Erben nur einen Erbschein beantragen. Da steht dann drin: "A wurde von beerbt von B und C zu je 1/2". Damit ist das deutsche Nachlassgericht fertig und kümmert sich nicht weiter darum, was B und C mit dem geerbten Vermögen machen, ob sie es fair unter sich aufteilen oder die Gläubiger des Verstorbenen bezahlen. In England ist es übrigens ähnlich. Auch dort wird nur…
Bernhard SchmeilzlFebruar 13, 2019