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Prozessrecht

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Kein Zeugnisverweigerungsrecht in England

Böse Überraschung für deutsche Prozessparteien in englischen Zivilprozessen Ein verblüffender Unterschied zwischen deutschen und englischen Verfahren ist das fast vollständige Fehlen von Aussageverweigerungsrechten im englischen Zivilprozess. Die deutsche ZPO gewährt in § 383 Abs. 1 folgenden Personen ein Recht zur Zeugnisverweigerung aus persönlichen Gründen: 1. der Verlobte einer Partei; 2. der Ehegatte einer Partei, auch wenn die Ehe nicht mehr besteht; 2a. der Lebenspartner einer Partei, auch wenn die Lebenspartnerschaft nicht mehr besteht; 3. diejenigen, die…
Bernhard Schmeilzl
August 31, 2023
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Der Zivilprozess in England

Praxistipps für deutsche Firmen, deren Manager und Berater Deutsche Unternehmen, die sich in einem englischen Zivilverfahren wiederfinden, etwa weil sie naiv einen Vertrag mit englischer Gerichtsstandklausel unterschrieben haben, müssen sich also auf eine juristische Papierschlacht ungewohnten Ausmaßes sowie eine mehrtägige mündliche Verhandlung in England einstellen. Zudem auf Anwaltsrechnungen aus England, die man besser nur unter ärztlicher Aufsicht öffnet. Der deutsche Rechtsanwalt und Master of Laws Bernhard Schmeilzl berät seit gut 20 Jahren deutsche Firmen im…
Bernhard Schmeilzl
Juli 18, 2023
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PRINCE HARRY KLAGT GEGEN ENGLISCHE BOULEVARD-PRESSE

Späte Rache von Prinzessin Diana? Ein spannender Prozess vor dem Londoner High Court im Sommer 2023 findet in Deutschland erstaunlich wenig Beachtung: Seine königliche Hoheit, der Duke of Sussex, besser bekannt als "Prince Harry", der jüngere Sohn von Prinzessin Diana, klagt derzeit gegen die Mirror Group Newspapers Limited, Herausgeber zahlreicher englischer Boulevardzeitungen, darunter „The Mirror“, „People“ und „Sunday Mirror“. Prince Harry verlangt Schadenersatz aufgrund rechtswidriger Berichterstattung, insbesondere wegen des „Hackens“ privater Mobiltelefone (illegal information gathering).…
Bernhard Schmeilzl
Juli 5, 2023
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Muss ein Zeuge im Zivilprozess zum Verhandlungstermin kommen?

Selbst wenn klar ist, dass er sein Zeugnisverweigerungsrecht ausüben wird? Das Ergebnis gleich vorweg: Nein, ein Zeuge, der sich bereits entschieden hat, vom Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch zu machen, etwa weil er mit einer Prozesspartei verlobt, verheiratet oder verwandt ist (§ 383 ZPO), muss trotz gerichtlicher Ladung nicht zum Verhandlungstermin erscheinen. Der Zeuge muss dies dem Gericht aber rechtzeitig vorher schriftlich mitteilen, also per Brief oder Fax. Ein bloßer Telefonanruf beim Gericht genügt nicht, selbst wenn ein…
Bernhard Schmeilzl
Mai 16, 2023