Grundbuchauszug in England (Beispiel)

Wie erhält man einen Grundbuchauszug in England?

Mit dem Grund und Boden ist das in UK so eine Sache. Ein absolutes Eigentumsrecht nach deutschem Verständnis gibt es dort begrifflich nicht. Die bis heute übliche Terminologie „freehold“ und „leasehold“ verdeutlicht den Ursprung aus dem Lehnswesen: Alles Land gehört „eigentlich“ der Krone und es werden nur Nutzungsrechte verliehen. Soviel zur Historie und Theorie. In der Praxis werden – zumindest seit 1925 (Erlass der gesetzlichen Grundlagen: Land Registry Act, Law of Property Act, Settled Land Act, Trustee Act, Administration of Estates Act, Land Charges Act) – natürlich auch in UK die Grundstücke und deren Berechtigte sowie Lasten und Rechte erfasst. Und ein englischer „Freeholder“ fühlt sich nicht weniger als Vollberechtigter an seinem Grund und Boden als ein deutscher Eigentümer.

Wie Immobilien in England übertragen werden ist hier erläutert. Auf der sehr modernen und informativen Website der Land Registry sind einige Basisinformationen abrufbar und zum Beispiel Eigentümerrecherchen möglich. Wie sieht aber nun ein englischer Grundbuchauszug tatsächlich aus und was ist darin erfasst? Hier ein (anonymisiertes) Beispiel eines vollständigen Grundbuchauszugs mit den drei Teilen Property Register, Proprietorship Register und Charges Register sowie Plänen als Anhang: HM_Land_Registry_Grundbuchauszug_England

Falls Sie bei einer konkreten Immobilientransaktion rechtliche Unterstützung benötigen, stehen Ihnen die deutschen Anwälte der Kanzlei Graf & Partner sowie die englischen Solicitors der Kanzlei Lyndales gerne zur Verfügung. Ihr Ansprechpartner ist Bernhard Schmeilzl, Rechtsanwalt & Master of Laws (Leicester, England).

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