Bringt eine UK Limited Steuervorteile?

Ist die Englische Limited Liability Company eine Alternative zur GmbH?

Hinweis: Dieser Beitrag stammt aus der Zeit vor dem Brexit. Seit Brexit steht die Limited ohnehin nicht mehr als sinnvolle Option zur Verfügung, wenn deren Sitz im Deutschland sein soll, da sie dann nicht als Limited anerkannt wird. Aber auch wenn die Limited ihren Sitz in UK hat, die Gesellschafter der Limited aber in Deutschland wohnen, ist eine Limited gefährlich, weil sie in Deutschland dann als Personengesellschaft behandelt werden kann, die Gesellschafter also für Firmenschulden persönlich haften.

Wer mit dem Gedanken spielt, eine Kapitalgesellschaft zu gründen (in Deutschland sind die wichtigsten Gesellschaftsformen die GmbH und die AG), kann seit gut 10 Jahren auch überlegen, ob eine ausländische Gesellschaftsform nicht ebenso gut oder sogar besser passt, also etwa eine englischen Limited oder eine holländische B.V. Manche naive Vorstellungen über Steuervorteile kann man aber gleich im Keim ersticken: Wenn die Limited ihren Geschäftsbetrieb in Deutschland hat, dann unterfällt sich auch der deutschen Steuer, nicht der günstigeren englischen Besteuerung. Aus Sicht des deutschen Finanzamts kommt es also nicht darauf an, in welchem Land eine Gesellschaft ihren rechtlichen Sitz hat, sondern (etwas vereinfacht gesagt) nur darauf, wo der Geschäftsbetrieb ist. Ob also jemand in Deutschland eine Limited, eine GmbH oder eine andere Körperschaft betreibt, macht steuerlich keinen Unterschied: Es fallen für die Gesellschaft Körperschafts- und Gewerbesteuer an; das Gehalt bzw. die Gewinnausschüttungen muss der Inhaber, wenn er in Deutschland wohnt, dann ebenfalls nach deutscher Einkommensteuer bzw. Kapitalertragssteuer versteuern. Anders formuliert: Die Wahl der Rechtsform Limited statt GmbH bringt für sich allein steuerlich keinen Vorteil. Informationen zur Besteuerung von Kapitalgesellschaften in Deutschland, inklusive einer steuerlichen Gesamtbelastungsrechnung, finden sich auf der Website „Steuerliches-Info-Center“ der Bundesregierung. Eine Fundgrube für Informationen rund um Gesellschaftsgründung, Investments und Steuerfragen.

Die Rechtsform Limited kann aber aus vielen anderen Gründen trotzdem interessant sein, vor allem wenn internationale Geschäftsbeziehungen im Vordergrund stehen. Weitere Informationen bieten diese Beiträge zur Gründung der Limited, zu den Vor- und Nachteilen sowie zur Übertragung von Limited-Geschäftsanteilen.

Wer sich ganz genau über die rechtlichen Rahmenbedingungen zur Gesellschaftsform Limited Company by Shares informieren möchte, finden hier den Volltext des englischen Companies Act 2006 zum Download (UK_Companies Act 2006). Aber Vorsicht: Das sind gute 1.000 Seiten und somit 34 MB.

Achtung: Durch Brexit ändert sich hier vieles! Was nach Brexit mit englischen Limited Companies wird, ist derzeit völlig unklar. UK Limiteds werden nach einem Hard Brexit in Deutschland ggf. nicht mehr als Körperschaft anerkannt. Mehr dazu hier

Weitere Informationen zum Thema englische Limited Liability Company finden Sie hier:

Wie gründet man eine englische Limited?

Managerschulung: rechte und Pflichten eines Limited Company Director (Geschäftsführer einer UK Limited)

Woran erkennt man, ob eine englische Limited seriös ist?

Bringt eine UK Limited Steuervorteile?

Wie überträgt man Limited-Geschäftsanteile?

Alle Pflichten eines Limited-Geschäftsführers auf einem Blatt

Die 2003 gegründete Kanzlei Graf & Partner ist mit ihrer englischspachigen Prozessabteilung (GP Chambers) auf grenzüberschreitende Rechtsfälle spezialisiert, insbesondere auf deutsch-britische und deutsch-amerikanische Wirtschaftsstreitigkeiten, Scheidungen und internationale Erbfälle. Falls Sie bei einer anglo-amerikanischen Rechtsangelegenheit Unterstützung benötigen, stehen Ihnen die Anwälte der Kanzlei Graf & Partner mit ihrem internationalen Netzwerk gerne zur Verfügung. In den meisten großen US-Bundesstaaten verfügen wir über gute persönliche Kontakte zu Attorneys-at-Law in mittelgroßen Kanzleien. Ihr Ansprechpartner in Deutschland ist Bernhard Schmeilzl, Rechtsanwalt & Master of Laws (Leicester, England), Telefon +49 (0) 941 – 463 7070.

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  • […] Wenn Sie nach Abwägung der Vor- und Nachteile möchten, dass wir Sie bei der Gründung einer Limited unterstützen, so tun wir dies gerne. Neben der – wie oben gezeigt – recht unproblematischen Gründung selbst, treten die schwierigeren Fragen meist ohnehin erst später auf, wenn Büroräume gemietet, Personal angestellt, Forderungen eingeklagt oder Steuererklärungen abgegeben werden müssen. Hierbei betreuen die Kanzleien Graf & Partner und Lyndales zahlreiche deutsch-englischen Unternehmen. Weitere Informationen zu Besteuerung der UK Limited in Deutschland, zum englischen Gesellschaftsrecht sowie den Volltext des UK Companies Act 2006 zum Download finden Sie hier […]

  • […] Fragen beantworten die Kollegen des britisch-deutschen Rechtsportals Cross-Channels-Laywyers in dem Beitrag hier. Dazu gibt es einen Link zu einem wenig bekannten, aber höchst informativen Portal der […]