Die English Law Society befand uns heute als würdig …

… und nahm zwei unserer aktuellen Blog-Posts zu Themen des deutsch-englischen Rechts in ihre Liste relevanter Beiträge auf. Zum einen den Artikel „Pitfalls of German Contract Law (Part 3)„, in dem wir ausländischen Anwälten wenig bekannte und daher haftungsträchtige Paragrafen des deutschen Zivil und Handelsrechts erläutern. Zum anderen einen Post zum Dauerbrenner internationale Testamentsgestaltung und Nachlassplanung „If a British Testator relocates to Europe…„.

Wir freuen uns sehr, dass auch die Kollegen der English Law Society unsere Beiträge interessant finden.

Im März 2018 findet übrigens wieder die jährliche Konferenz der English Law Society zu internationalen Rechtsfragen statt. Wir bereiten hierfür Beiträge zu internationaler Nachlassplanung und Testamentsgestaltung vor.

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