Was tun, wenn man ein Auto in England geerbt hat?

Geerbtes Auto in England verkaufen. Wie geht das?

In vielen Erbfällen besaß der oder die Verstorbene auch ein Auto. Die Erben und Nachlassverwalter schenken einem solchen Kfz zu Beginn der Nachlassverwaltung vergleichsweise wenig Beachtung. Sie beschäftigen sich meist primär mit Nachlassimmobilien, Bankkonten, Aktiendepots usw.

Wartet man aber zu lange damit, sich um ein solches Kfz im Nachlass zu kümmern, entstehen oft Probleme und Kosten, die vermeidbar gewesen wären. Steht das Auto etwa im öffentlichen Verkehrsraum (ist es also irgendwo am Straßenrand geparkt), droht eine Geldstrafe von 1.000 Pfund plus Abschlepp- und Verwahrungskosten, wenn die englische TÜV-Plakette (MOT) abgelaufen ist. Auch die englische Kfz-Haftpflichtversicherung sowie die Kfz-Steuerplakette können ablaufen, vor allem wenn die Lastschrift oder der Dauerauftrag vom Erblasserkonto nicht mehr ausgeführt wird. In England fängt man sich in all diesen Fällen schnell eine Parkkralle ein oder das Fahrzeug wird gleich (teuer) abgeschleppt.

Fällt auf, dass ein Kfz über Wochen und Monate nicht mehr bewegt wird, steigt auch die Gefahr, dass es gestohlen wird, je nach Gegend und Wert des Kfz.

Verkauf auch ohne Erbschein möglich

Steht von Anfang an fest, dass die Erben das englische Auto nicht behalten wollen, etwa weil alle Erben in Deutschland wohnen und keinen englischen Rechtslenker brauchen können, ist es die wirktschaftlich sinnvollste Lösung, das Fahrzeug so schnell wie möglich zu verkaufen oder es zumindest abzumelden und irgendwo sicher unterzustellen.

In diesen Fällen sollte man (sofern es kein streitiger Erbfall ist) das Kfz in England so schnell wie möglich verkaufen. Das geht, wie in Deutschland auch, ohne dass man viele Monate auf den englischen Erbschein warten muss. Wer die Original-Fahrzeugpapiere hat, insbesondere das britische Gegenstück zum deutschen Fahrzeugbrief, nämlich das sogenannte „log book“ (V5C), kann das Kfz verkaufen und auf einen neuen Eigemtümer umschreiben lassen, auch ohne Erbschein. Details hier und auf der Website der britischen Kfz-Zulassungsbehörde Driver & Vehicle Licensing Agency (DVLA), Swansea, SA99 1BD: www.gov.uk/government/organisations/driver-and-vehicle-licensing-agency

Spezielle Dienstleister ersparen den Erben die Bürokratie

Von Deutschland aus ist der Papierkram, der mit einem Kfz in England einher geht, oft nicht leicht zu regeln. Aber sogar Erben in England selbst sind damit oft überfordert oder haben schlicht keine Lust, sich mit den britischen Kfz-Behörden (DVLA und MOT) und der Kfz-Versicherung herumzuschlagen, das Kfz schätzen zu lassen, es ggf. auf einem Privatgelände unterzustellen oder es zum Käufer zu überführen.

All diese Tätigkeiten übernehmen in England sogenannt Private Client Dienstleistungsfirmen. Private Client ist in UK eine gängige Bezeichnung für Erben und Nachlassabwickler (Executors bzw. Administrators). Auch unsere Kanzlei, die seit 2003 auf die Abwicklung deutsch-englischer Erbfälle spezialisiert ist, beauftragt bei Kraftfahrzeugen, Motorrädern, Camper Vans, aber auch Booten solche Dienstleister, zum Beispiel die Firma PCS Limited:

Vorher mit dem Executor abklären!

Abschließend nochmals der Hinweis, dass dies alles natürlich nur dann empfehlenswert ist, wenn sich alle Erben sowie (falls vorhanden) Nachlassabwickler, Executors oder Testamentsvollstrecker einig sind. Eine heimliche Hauruck-Aktion eines einzelnen Erben, der zufällig den Kfz-Brief in Besitz hat, kann zu Ärger mit den übrigen Erben oder dem Nachlassabwickler führen. Können diese belegen, dass ein anderer Käufer mehr gezahlt hätte, hat der übereilige Miterbe eine Schadensersatzforderung am Hals. Aber wenn sich alle einig sind, spricht nichts gegen einen schnellen Verkauf eines Kfz in der Erbmasse.

Experten-Anwaltskanzlei für englisches Erbrecht und englische Erbschaftsteuer

Das Spezialgebiet unserer Kanzlei ist das Erbrecht von England und Wales sowie das britische Erbschaftssteuerrecht. Seit der Kanzleigründung 2003 haben die Erbrechtsanwälte von Graf & Partner bereits mehrere tausend internationale Nachlässe abgewickelt, also deutsche und englische Erbscheine beantragt, Erbschaftsteuererklärungen in England und Deutschland erstellt, Nachlassimmobilien verkauft und Nachlasskonten, Wertpapierdepots und Aktieninvestments aufgelöst.

Um deutschen Angehörigen und Erben, die mit der Abwicklung eines Erbfalls in England konfrontiert sind, die Unterschiede zu einem deutschen Erbfall zu verdeutlichen und einen Wegweiser für die Abwicklung eines Erbfalls in Großbritannien zu liefern, erstellte Rechtsanwalt Schmeilzl das Web-Portal Erbschaft in England

Falls Sie bei einer britisch-deutschen Rechtsangelegenheit Unterstützung benötigen, kontaktieren Sie gerne die Kanzlei Graf & Partner. Ihr Ansprechpartner in Deutschland ist Bernhard Schmeilzl, Rechtsanwalt & Master of Laws (Leicester, England).

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