England plant 1% Aufschlag bei Grunderwerbssteuer für Non-Residents

Kauf einer Wohnimmobilie in England wird für Non-Residents künftig wohl noch teurer

Wer innerhalb der letzten 12 Monate vor Erwerb einer Wohnraum-Immobilie (Residential Property) nicht mindestens 183 Tage im Vereinigten Königreich verbracht hat (Residence Test), soll künftig 1% mehr britische Grunderwerbsteuer (Stamp Duty Land Tax, SDLT) zahlen. Die geplante Gesetzesänderung läuft unter dem Titel Non-UK-Resident Surcharge, also Aufschlag für Erwerber, die nicht ihren Hauptwohnstz in UK haben. Ziel ist es, den Kauf von Wohnungen und Häusern durch betuchte Ausländer einzudämmen, die ihre Zweitwohnungen und Ferienhäuser in London und anderen Ballungszentren dann die meiste des Zeit des Jahres über leer stehen lassen, der sogenannte „Closed Shutters Effect“ (dauerhaft geschlossene Rollläden).

Die Grundzüge der SDLT habe ich in diesem Beitrag hier erläutert. Für Companies oder Trusts gelten erheblich kompliziertere Bestimmungen, um den Residence oder Non-Residence Status zu ermitteln.

Anhörungsverfahren läuft derzeit

Das britische Finanzamt (HMRC) hat im Februar 2019 ein Anhörung (Consultation) hierzu gestartet. Das Consultation Paper ist hier verfügbar. Ob das Vorhaben mit EU-Recht vereinbar ist, dar man bezweifeln. EU-Recht dürfte in UK allerdings derzeit kaum mehr jemanden ernsthaft interessieren.

Falls Sie rechtliche Unterstützung bei einer konkreten Immobilientransaktion in Großbritannien oder in den USA (dort gelten wieder andere Regeln) benötigen, stehen Ihnen die Anwälte der Kanzlei Graf & Partner sowie die englischen Solicitors unserer Partnerkanzleien gerne zur Verfügung. Ihr Ansprechpartner ist Bernhard Schmeilzl, Rechtsanwalt & Master of Laws (Leicester, England), Telefon +49 (0) 941 – 463 7070.

Weitere Beiträge zu den Themen Immobilienkauf in England und den USA sowie Testamentsgestaltung bei Vermögen im Ausland hier:

Die 2003 gegründete Kanzlei Graf & Partner ist mit ihrer Abteilung für britisch-deutsche Prozessführung auf grenzüberschreitende Rechtsfälle spezialisiert, insbesondere auf deutsch-britische sowie deutsch-amerikanische Wirtschaftsstreitigkeiten, Scheidungen und Erbfälle. Das Experten-Team deutscher und englischer Anwälte und Steuerberater regelt internationale Erbfälle und wickelt Nachlässe für die Erben in Deutschland, USA, England und anderen Common Law Rechtsordnungen ab.