Erbschaftsteuererklärung in England: Crash Kurs für deutsche Steuerberater

Intensivseminar: Wie gibt man eine britische Erbschaftsteuererklärung ab?

Die Erbschaftsteuer (Inheritance Tax) in Großbritannien folgt ganz anderen Grundprinzipien als die deutsche Schenkungs- und Erbschaftsteuer. Als Stichworte nur: abweichende gesetzliche Erbfolge, kein Pflichtteil, Direktbesteuerung des Nachlasses (statt des jeweiligen Begünstigten), unbegrenzter Ehegattenfreibetrag, Testamentary Trusts als Gestaltungs-Regelfall in englischen Testamenten. Die Basics der britischen Inheritance Tax haben wir hier erklärt.

Wann ist bei einem deutschen Erbfall das englische Steuerrecht relevant?

Immer dann, wenn sich im Nachlass Vermögensgegenstände befinden, die in Großbritannien liegen. Und zwar, im Unterschied zu Deutschland, egal ob es sich dabei um Immobilien und wesentliche Unternehmensbeteiligungen handelt oder nur um bewegliches Vermögen (zum Beispiel Bankkonten). Der britische Fiskus (HMRC) besteuert immer alle in UK liegenden Nachlassgegenstände, wenn deren Gesamtwert die Freigrenze (nil-rate band) übersteigt. Auch wenn der Verstorbene kein Brite war und selbst wenn er keinen Wohnsitz in UK hatte. Ausnahmen gelten unter bestimmten Konstellationen für Ehegatten und gemeinnützige Organisationen als Empfänger.

Noch schlimmer ist es, wenn der Verstorbene sein Domicile im Vereinigten Königreich hatte oder wenn er erst weniger als drei Jahre vor seinem Tod aus UK weggezogen ist. Dann besteuert der englische Fiskus nämlich das gesamte Weltvermögen des Erblassers. Und zwar mit dem satten Pauschalsteuersatz von 40%. Unabhängig vom Verwandtschaftsgrad, also selbst wenn die Kinder des Verstorbenen die Erben sind.

Kann man sich als deutscher Steuerberater trauen, die Erbschaftsteuererklärung in England selbst abzugeben?

Nun, wir machen dies seit 2003 und et hät noch immer jot jejange. Aber im Ernst: Je nach Fallkonstellation kann die englische Erbschaftsteuererklärung völlig banal sein. Zum Beispiel wenn nur der Erblasser nie in England gelebt hat und dort nur ein „kleines Bankkonto“ besaß, also nur das vereinfachte zweiseitige Formular IHT 207 ausgefüllt werden muss.

War der Erblasser dagegen Brite war hatte er zumindest einen Wohnsitz in UK, wird es erheblich mühsamer. Dann greift nämlich das umfassende Formular IHT 400 mit diversen Anlagen, mit Erläuterungen und Berechnungstabellen sind das insgesamt gut 150 Seiten.

In solchen Fällen besteht die Kunst zunächst darin, die für den internationalen Erbfall wirklich relevanten Formulare zu identifizieren. Die IHT Forms sind nämlich keineswegs selbsterklärend und für einen deutschen Steuerberater manchmal verwirrend, weil sie auf deutsch-britische Konstellationen nicht so recht passen. Man muss sich daher trauen, manche Formularpassagen einfach komplett durchzustreichen und groß „not applicable“ quer über die Seite zu schreiben.

Selbst solche Fälle bekommt man aber gut in den Griff, wenn man die Grundprinzipien des englischen Erbschaftsteuerrechts einmal verstanden hat. Für deutsche Steuerkanzleien, die regelmäßig mit deutsch-britischen Erbfällen zu tun haben, kann es daher finanziell sehr lukrativ sein, sich in dieses Thema einzuarbeiten, um ab dann auch das IHT 400 Formular für die deutschen Erben selbst ausfüllen zu können. Denn die Alternative ist, die englische Steuererklärung von einem englischen Solicitor erstellen zu lassen. Zu Stundensätzen von in der Regel nicht unter 250 Pfund und mit langer Wartezeit, denn Solicitors sind nicht für ihre extrem schnelle Bearbeitung solcher internationaler Erbfälle berühmt.

Unsere Anwälte halten zu all diesen Themen rund um deutsch-britische Erbfälle regelmäßig Seminare und Workshops, sowohl für deutsche Steuerberater als auch für englische Solicitors, die wiederum oft die deutschen Seite nicht auf dem Bildschirm haben.

Gerne vermitteln wir auch den Steuerberatern und Fachanwälten für Steuerrecht Ihrer Kanzlei im Rahmen eines eintätigen Praxisseminars einen Einblick in die Erbrechts- und Steuerpraxis Englands.

Wir erläutern die häufigsten Missverständnisse zwischen deutschen und Britischen Beratern, verraten Tipps, wie deutsche Erben auf der Insel am schnellsten an ein Nachlasszeugnis gelangen, die englische Steuererklärung kosteneffizient erstellen und wie man doppelte Erbschaftsteuer vermeidet.  

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Die 2003 gegründete Kanzlei Graf & Partner ist mit ihrer englischspachigen Prozessabteilung (GP Chambers) auf grenzüberschreitende Rechtsfälle spezialisiert. Falls Sie bei einer anglo-amerikanischen Rechtsangelegenheit sowie in Erbschaftsteuerfragen Unterstützung benötigen, stehen Ihnen die Anwälte der Kanzlei Graf & Partner  gerne zur Verfügung. Telefon +49 (0)941 / 463 70 70.