Geburtsurkunde, Sterbeurkunde oder Heiratsurkunde in England anfordern

Personenstandsurkunden können in UK online bestellt werden

Wer für einen Erbfall eine englische Geburtsurkunde (Birth Certificate) oder Sterbeurkunde (Death Certificate) benötigt, kann solche Personenstandsurkunde auf dem Portal des zentralen britischen Standesamts GRO (General Register Office) online bestellen und sich entweder als PDF oder als Papierurkunde zusenden lassen: LINK HIER Das gilt auch für britische Heiratsurkunden (Marriage Certificates).

Zum Entsetzen deutscher Datenschützer kann dies prinzipiell jeder. Ein berechtigtes Interesse, warum man diese Personenstandsurkunden benötigt, muss man in England nicht nachweisen. Das ist in Deutschland bekanntlich anders.

Man muss sich immer wieder klar machen, dass die Briten (und US-Amerikaner) ein völlig anderes – nämlich laxeres – Verständnis haben, was Datenschutz und allgemeine Persönlichkeitsrechte im Hinblick auf Informationen angeht. In Common Law Rechtsordnungen ist meist alles, was mit Gerichten oder sage Behörden (Standesamt) zu tun hat, für die Öffentlichkeit frei zugänglich. Deshalb zeigen USA True Crime Dokus stets Videos von Vernehmungen, Fotos von Führerscheinen, Sterbeurkunden oder sonstigen Standesamtsdokumenten. So kann in England etwa auch jeden Erbschein und sogar jedes Testament (im Volltext, ungeschwärzt) online abrufen und sich eine PDF-Kopie zuschicken lassen. Ohne begründen zu müssen, wofür man das braucht.

Die 2003 gegründete Kanzlei Graf & Partner ist mit ihrer englischspachigen Prozessabteilung (GermanCivilProcedure) auf grenzüberschreitende Rechtsfälle spezialisiert, insbesondere auf deutsch-britische und deutsch-amerikanische Wirtschaftsstreitigkeiten, Scheidungen und internationale Erbfälle. Falls Sie bei einer anglo-amerikanischen Rechtsangelegenheit Unterstützung benötigen, stehen Ihnen die Anwälte der Kanzlei Graf & Partner mit ihrem internationalen Netzwerk in Europa sowie im außereuropäischen englischsprachigen Rechtsraum gerne zur Verfügung. In UK, Kanada sowie den meisten großen US-Bundesstaaten verfügen wir über gute persönliche Kontakte zu Attorneys-at-Law in mittelgroßen Kanzleien.

Ihr Ansprechpartner in Deutschland ist Bernhard Schmeilzl, Rechtsanwalt & Master of Laws (Leicester, England), Telefon +49 (0) 941 – 463 7070.