Immobilienkauf auf Jamaika ist erstaunlich einfach

Wie kauft man eine Wohnung oder ein Haus auf der Karibikinsel?

Warum schreibe ich auf einem Blog zum britischen und amerikanischen Recht einen Beitrag über Jamaica? Nun, weil auf der Karibikinsel das Common Law gilt, das Rechtssystem also dem englischen Recht sehr ähnlich ist. Details auf der Website des Supreme Court of Jamaica.

Immobilienrecht auf Jamaica

Das gibt auch und besonders für das Recht rund um den Kauf oder Verkauf von Immobilien. Wie in England wird der Kauf nicht über einen Notar abgewickelt, sondern zwischen den beiden Anwälten des Verkäufers und Käufers, die auf Jamaika allerdings nicht Solicitor genannt werden, sondern – wie in den USA – Attorney-at-Law heißen.

Ausländer, also auch Deutsche, können auf Jamaika (etwa im Unterschied zu Mauritius) problemlos und ohne jede Einschränkung Grundbesitz erwerben, also Land, Häuser oder Wohnungen kaufen. Solche Investitionen sind von der jamaikanischen Regierung sogar ausdrücklich erwünscht. Unsere Kanzlei hat bereits mehrere Deutsche bei dem Kauf einer jamaikanischen Immobilie begleitet und der Ablauf war meist erfreulich unkompliziert.

Modernes Online-Grundbuch für ganz Jamaika

Was viele deutsche Kaufinteressenten positiv überrascht, ist das digitale Grundbuch der gesamten Insel. Auf diesem frei zugänglichen Portal „eLand Jamaica“ der National Land Agency kann man Grundstücke nach Straßenadresse, Flurnummer, GPS-Koordinaten und weiteren Kriterien suchen.

Digitales Grundbuch von Jamaika (eLandJamaica)

Will man zu einer bestimmten Grundstücksparzelle nähere Informationen, zoomt man sich in der Online-Landkarte einfach nah an den gewünschten Ort, klickt auf die Parzelle und erhält schon einmal die Grunddaten. Das sieht dann so aus:

Wer dann noch mehr über die Immobilie wissen möchte, kann gegen eine per Kreditkarte zahlbare Gebühr einen Grundbuchauszug inklusive Urkunden und Plänen als PDF downloaden. Übrigens, anders als in Deutschland, ohne hierfür ein berechtigtes Interesse nachweisen zu müssen. Man staunt über so viel Modernität in der Karibik.

Grundsteuer (Property Tax)

Grundeigentümer zahlen auf Jamaica jährliche Grundsteuer (Property Tax), deren Höhe vom Wert des Grundstücks abhängt. Details auf der Website der Steuerverwaltung hier. Übrigens kann man auch bei diesem Thema wieder online nachsehen, wie hoch die Property Tax für eine bestimmte Parzelle ist: https://www.jamaicatax.gov.jm/property-tax-query

Immobilienkaufvertrag, Kaufnebenkosten und weitere Steuern

Der Immobilienkauf selbst erfolgt auf Jamaika – wie oben erwähnt – zwischen den Anwälten der beiden Vertragsparteien. Diese sorgen dafür, dass die Interessen von Käufer und Verkäufer geschützt sind. Trotzdem sollte man den Kaufvertrag sorgfältig prüfen, da eine der Parteien in der Regel in Vorleistung gehen muss. Meist ist das der Käufer, der den Kaufpreis zumindest hinterlegen muss.

Die Transaktionenkosten für den Kauf und die Übertragung einer Immobilie auf Jamaika belaufen sich grob gerechnet meist auf etwa 3,25% bis 5% des Kaufpreises.

Die Kaufnebenkosten setzen sich zusammen wie folgt:

  • Stamp Duty (Beurkundungsgebühr) von etwa 5.000 jamaikanischen Dollar; wird in der Regel zwischen Käufer und Verkäufer geteilt
  • Registration Fee für das Grundbuchamt (Registrar of Titles in Kingston) in Höhe von ca. 0,5% des Kaufpreises; auch das wird in der Regel zwischen den Parteien gesplittet
  • Recording Fee, falls die Parzelle noch nicht offiziell im Grundbuch registriert wurde (z.B. Neubaugebiet)
  • Transfer Tax von 2% des Verkehrswerts des Grundstücks (market value of the property); diese zahlt der Verkäufer
  • Legal Fees (Anwaltsgebühren), meist 2-3% des Kaufpreises plus allgemeine Umsatzsteuer von derzeit 16.5%. Jede Vertragspartei zahlt seinen eigenen Anwalt.

Die allgemeine Umsatzsteuer heißt auf Jamaica GCT, die Abkürzung für General Consumption Tax steht (daneben gibt es auch SCT, Special Consumtion Tax, die auf bestimmte besondere Waren erhoben wird, zum Beispiel Alkohol, Tabak u.a.).

Hinzu kommen natürlich noch Maklergebühren, falls ein Makler (auf Jamaika üblicherweise Real Estate Dealers genannt) eingeschaltet wurde. Die Höhe der Maklerprovision (commission) ist verhandlungssache, üblich sind laut Real Estate Board 5% des Kaufpreises.

Weitere Informationen finden sich auf folgenden offiziellen Websites:

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Falls Sie rechtliche Unterstützung bei einer konkreten Immobilientransaktion in Großbritannien, in den USA (dort gelten wieder andere Regeln) oder eben auf einer Karibikinsel benötigen, stehen Ihnen die Anwälte der Kanzlei Graf & Partner sowie unsere lokalen Partneranwälte gerne zur Verfügung. Wir unterstützen Sie auch, wenn Sie eine geerbte Immobilie auf Jamaika verkaufen und dort den Nachlass abwickeln möchten. Ihr Ansprechpartner ist Bernhard Schmeilzl, Rechtsanwalt & Master of Laws (Leicester, England), Telefon +49 (0) 941 – 463 7070.

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