Ist der Kauf einer „Leasehold“ Immobilie in England sinnvoll?

Viele Wohnungen und Häuser werden in England als Leasehold verkauft

Ganz grob entspricht das englische „Leasehold“ der deutschen „Erbpacht“ (juristisch präzise Erbbaurecht, siehe hier). Nur, dass Leasehold in UK viel gebräuchlicher ist, als die Erbpacht in Deutschland, die hierzulande faktisch nur bei Immobilien vorkommt, die entweder der Kirche oder Stiftungen gehören. Der Ruf der Erbpacht ist in Deutschland nicht allzu gut, weil einem dann die Immobilie ja „nicht richtig gehört“, für viele Deutsche ein enormes psychologisches und emotionales Problem, das zu massiven Preisabschlägen im Vergleich zum normalen Volleigentum führt.

Anders in England: Dort ist Leasehold traditionell der Regelfall, weil ursprünglich ja „alles“ dem König als „Landlord“ gehört hat, der es dann an seine „Lehensherren“ weiter verpachtet hat, die es wiederum… Sie verstehen das Prinzip.

Leasehold als Regelfall

Wenn Sie in das Schaufenster eines englischen Maklers (Real Estate Agent) schauen, finden Sie dort mindestens die Hälfte der Angebot (Häuser oder Wohnungen) als Leasehold. Und die Preise sind nur unwesentlich billiger als bei Immobilien, die als „Freehold“ angeboten werden, also als echtes Volleigentum.

Warum hat Leasehold in UK also keine abschreckende Wirkung? Die Leasehold-Frist läuft doch irgendwann ab, oder? Ja, schon, aber jeder Leaseholder, auch Lessee genannt (Erbpachtberechtigte), der eine Wohnung (flat) oder eine Maisonette (bei Häusern gelten wieder andere Regeln) mehr als zwei Jahre gehalten hat, kann gemäß „Leasehold Reform, Housing and Urban Development Act 1993“ eine Verlängerung der Erbpachtdauer (lease extension) um weitere 90 Jahre verlangen, zu einem rleativ symbolischen Preis („peppercorn rent”).

Aufpassen muss man nur, dass die Restlaufzeit der englischen Erbpacht nicht unter 80 Jahre fällt, denn dann wird alles erheblich komplizierter und teurer.

Verwirrend? In der Tat. Aber das Fazit dieses Beitrags: Lassen Sie sich nicht „typisch deutsch“ vom Begriff Leasehold abschrecken, wenn Sie für sich oder Ihre Kinder in England/London eine Wohnung kaufen möchten. In der Praxis haben Sie damit faktisch – wenn gewünscht – ebenfalls zeitlich unbegrenztes Eigentum, das Sie über Generationen vererben können, weil Sie (und Ihre Erben) einen gesetzlichen Anspuch auf Verlängerung der Leasehold-Laufzeit geltend machen können. Der Freeholder (Landlord) kann in diesen Fällen nicht nein sagen.

Wenn Sie konkrete Fragen zu den technischen Abläufen eines Leasehold-Kaufs oder einer Verlängerung der Leasehold-Laufzeit haben, wenden Sie sich gerne an uns oder eine unserer britischen Partnerkanzleien. Gerne übersenden wir Ihnen den LEITFADEN ZUR VERLÄNGERUNG DER LEASEHOLD LAUFZEIT.

Falls Sie rechtliche Unterstützung bei einer konkreten Immobilientransaktion in Großbritannien benötigen, stehen Ihnen die Anwälte der Kanzlei Graf & Partner sowie unsere lokalen Partneranwälte gerne zur Verfügung. Wir unterstützen Sie auch, wenn Sie eine geerbte Immobilie im englischsprachigen Ausland verkaufen und dort den Nachlass abwickeln möchten. Ihr Ansprechpartner ist Bernhard Schmeilzl, Rechtsanwalt & Master of Laws (Leicester, England), Telefon +49 (0) 941 – 463 7070.

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