Muster-Definition „Confidential Information“

Wie definiert man „Vertrauliche Information“ in englischsprachigen Verträgen?

Bevor Firmen, vor allem Technologieunternehmen, in Verhandlungen oder auch nur Vorgespräche einsteigen, schließen sie in aller Regel eine Vertraulichkeitsvereinbarung, neudeutsch meist als CDA (Confidentiality Agreement) oder NDA (Non Disclosure Agreement) bezeichnet.

Diese sind oft in englischer Sprache, selbst wenn beide Vertragsparteien deutsche, österreichische oder schweizer Firmen sind. Entweder weil ausländische Investoren das CDA in englischer Sprache lesen möchten oder weil der Hausjurist nur ein englisches Vertragstemplate gefunden hat. Die Nutzung englischer Muster führt dabei oft auch zu inhaltlichen Risiken, weil diese anglo-amerikanischen Templates natürlich auch inhaltlich auf britischem oder US-amerikanischem Recht basieren. Manche Klauseln sind daher im Ernstfall nach deutschem Recht unwirksam. Aber das habe ich an anderer Stelle bereits besprochen, zum Beispiel hier.

Was wird von der Geheimhaltungspflicht erfasst?

Der Kern des CDA/NDA ist die Definition dessen, was eigentlich vertraulich zu behandeln ist. Das ist schwieriger als man auf den ersten Blick meint. Restriktive CDA verwenden Formulierungen, wonach nur diejenigen Informationen als vertraulich gelten, die in schriftlichen Dokumenten übergeben werden, die ausdrücklich mit dem Vermerk „confidential“ oder „vertraulich“ gekennzeichnet sind. Das halte ich für deutlich zu eng. In der Praxis übergeben Mitarbeiter gerne mal Charts, Power-Point-Slides oder sonstige Unterlagen, die eben nicht ausdrücklich mit dem Vertraulichkeitsstempel versehen sind. Außerdem sind dann mündliche Äußerungen nicht erfasst. Die häufig zu findende Formulierung, dass mündlich preisgegebene Informationen dann als vertraulich zu behandeln sind, wenn diese mündlichen Mitteilungen „innerhalb von 30 Tagen schriftlich fixiert und nachgeschickt werden“. Im echten Leben macht das natürlich niemand. Oder haben Sie schon mal erlebt, dass Ingenieure oder Pharmazeuten nach einem dreistündigen Meeting überlegen, ob in der Diskussion jetzt irgendwelche weitere Infos mitgeteilt wurden, die nicht bereits in den schriftlichen Unterlagen oder der Power Point Präsentation enthalten war? Damit die Ingenieure diese Informationen im Nachgang schriftlich niederlegen und an den Verhandlungspartner senden. Ich nicht.

Auffangklausel für mündlich mitgeteilte Informationen

Ich empfehle daher, in CDAs auch eine generelle Auffangklausel aufzunehmen, wonach all das als vertraulich anzusehen ist, was ein vernünftiger Empfänger als vertraulich verstehen muss. Darüber kann man natürlich im Ernstfall trefflich streiten, aber aus Sicht desjenigen, der sensible Firmendaten und Technologie-Informationen herausgibt, ist ein solches Wording zwingend nötig

Beispiele für eine gute Definition „Confidential Information“

Variante 1: Extrem weit gefasste Definition (gut für Disclosing Party bei einseitigen CDAs)

The term “Confidential Information” shall mean any and all information related to the Disclosing Party, whether technical and/or commercial in nature, whether disclosed orally or in written form, and whether delivered before the date of this Confidentiality Agreement or during the term of this Confidentiality Agreement.  Each Disclosing Party’s Confidential Information shall also include any information, analyses, compilations, notes, studies, memoranda or other documents derived from, containing or reflecting such Disclosing Party’s Confidential Information. 

Variante 2: Gutes Standardwording für Mutual CDAs

The term “Confidential Information” shall mean any and all information related to the Disclosing Party, whether technical and/or commercial in nature, which has been designated as ‘confidential’ or, if disclosed orally or otherwise, is summarized in writing and designated as “confidential” within 30 days following disclosure. It further shall mean any and all information that the Parties observe through communicating or interacting with one another or one another’s affiliates under this Agreement in written, oral, or any other form. And it shall mean any and all information which a reasonable person would understand to be confidential or proprietary from the substance and nature of the information or the circumstances surrounding its disclosure.

Fazit

Oder, man kann es natürlich auch so machen, wie der kalifornische Vorstand einer unserer US-amerikanischen Mandanten. Der wollte sofort, hier und jetzt, noch im Restaurant das Projekt besprechen und schrieb deshalb auf die Rückseite einer Speisekarte:

„We promise to keep your secret stuff confidential“

Der kalifornische Anwalt der Gegenseite (Disclosing Party) war dann während des gesamten Abendessens etwas nervös…

Weitere Informationen zur Vertragsgestaltung in Englisch, zum anglo-amerikanischen Gesellschaftsrecht und zu internationalen Unternehmensverkäufen finden Sie in diesen Beiträgen:

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Die 2003 gegründete Wirtschaftskanzlei Graf & Partner und deren Abteilung für britisch-deutsche Prozessführung (GP Litigation) ist auf grenzüberschreitende Rechtsfälle spezialisiert, insbesondere auf deutsch-britische Unternehmensverkäufe (M&A Deals), Wirtschaftsstreitigkeiten, internationale Nachlassplanung (Estate Planning) und Erbfälle.

Falls Sie bei einer britisch-deutschen oder amerikanisch-deutschen Rechtsangelegenheit Unterstützung benötigen, stehen Ihnen die deutschen Anwälte von Graf & Partner sowie unsere englischen Partner gerne zur Verfügung. Ihr Ansprechpartner in Deutschland ist Bernhard Schmeilzl, Rechtsanwalt & Master of Laws (Leicester, England).