Scheckbetrug gegenüber Anwaltskanzleien

Diesmal per Scheck aus Kanada über 299.950 US-Dollar

Wieder mal versuchen Online-Kriminelle, unsere Kanzlei zu betrügen. Und damit sich die Mühe lohnt, gleich im großen Stil, nämlich um knapp 300.000 US-Dollar. Damit andere Kanzleien an einem konkreten Beispiel sehen, wie solche Betrugsversuche gegenüber Rechtsanwälten aufgezogen werden, hier Best of der Korrespondenz mit den Betrügern.

Konkretes Beispiel eines versuchten Scheckbetrugs

Die Masche ist alt: Wir erhalten eine eMail von einem angeblichen Mandanten, der uns in einer internationalen Angelegenheit mandatieren will.

Schon beim ersten Eindruck bin ich skeptisch. Manchmal sind solche Anfragen aber dann doch echt, so dass ich mal antworte. Als ich darauf hin die zweite Mail bekomme ist mir bereits klar, dass es sich um Ganoven handelt. Es stimmen nämlich keine Adressen überein, die Absender-EMail „gmail“ ist ein absolutes No Go, der geschätzte Michael Yeung (den es so nicht gibt) verwendet keine professionelle E-Mail-Signatur und im echten Leben würden die Mandanten nicht so sorglos mit vertraulichen Daten (Zielgesellschaft) umgehen.

 

Weil sich die Betrüger aber wenigstens Mühe geben sollen, schicken wir dem Fake-Michael Yeung dann aber trotzdem eine Rechnung über eine Honorar-Vorschussrechnung, die er bitte auf unser Bankkonto überweisen soll. Zudem bitten wir um Vorlage von beglaubigten Ausweisdokumenten.

Hierauf schickt uns der geschätzte Herr Yeung den Scan eines Reisepasses eines Japaners, den wir aus Datenschutzgründen hier nicht einstellen, weil dieser Pass wohl einfach nur illegal gescannt wurde. Der Name des Japaners taucht nirgends auf, er soll aber der CEO der Mandantin sein. Ferner erhalten wir diese beiden Dokumente. Ob echt oder nicht ist egal, denn der Firmenname ist jedenfalls ein anderer als die angebliche Mandantin:

 

Kernpunkt des Betrugsversuchs: Der satte Auslandsscheck

Was bezwecken die Kasperl nun eigentlich mit dem ganzen halbprofessionellen Quatsch? Nun, als nächstes erreicht uns ein Auslandsscheck über die stolze Summe von knapp 300.000 US-Dollar mit einem Begleitschreiben, dass wir diesen einlösen und mit unserem Honorar verrechnen sollen.

Der Clou: Die Betrüger spekulieren darauf, dass die deutsche Anwaltskanzlei nicht weiß, dass bei Einreichung eines solchen Schecks auf dem Kanzleikonto der Betrag zwar gleich auf dem Konto erscheint, dies aber noch keine endgültige Gutschrift ist. Überweist man also das vermeintliche Fremdgeld aus der (vorläufigen) Scheckeinreichung dann weiter, bleibt der Anwalt auf der Differenz sitzen. Details haben wir hier erklärt. Deshalb sollte man seine eigene Bank auch immer instruieren, Gutschriften aus Auslandsschecks erst dann auf dem Konto erscheinen zu lassen, wenn die Deckung des Schecks von der ausländischen Bank endgültig bestätigt wurde.

Das Fiese am Scheck: Das Scheckformular (der Scheck-Vordruck) kann durchaus echt sein, weil Betrüger oft Scheckhefte real existierender Bankkunden stehlen und dann für ihre illegalen Zwecke verwenden. In unserem konkreten Beispielsfall existiert sowohl die Bank als auch die im Scheck genannte Firma in Ontario. Diese hat aber gar nichts mit der Story der Betrüger zu tun. Deshalb haben wir die Bankkontodaten auch geschwärzt.

Fazit

Auch wenn die Internet-Betrüger durchaus einen gewissen Aufwand betreiben, kann man doch relativ leicht erkennen, dass es sich um eine zusammengestopselte Fake-Story handelt. Extrem professionelle Betrüger, bei denen wirklich alle Firmendaten, Pässe etc. gut geklaut oder täuschend echt nachgebaut sind, gibt es zwar, diese sind aber selten. Die meisten Betrüger sind dumm wie die Daltons.

Wie immer haben wir den Vorgang nun der Polizei übergeben. Wie leider ebenfalls immer gehe ich davon aus, dass die Behörden die Betrüger nicht ermitteln werden, weil diese im Ausland sitzen, nur (falsche) Postfach-Adressen und anonyme gmail-Accounts verwenden.

Tipp für Rechtsanwälte

Manchmal haben es die Betrüger auch auf die Kontoverbindung der Kanzlei und die Unterschrift des Rechtsanwalts abgesehen. Mit dieser Kombination aus Kontodaten (IBAN) und Muster der Anwaltssignatur, die dann nachgeahmt wird, versuchen die Kriminellen dann eine Auslandsüberweisung vom Kanzleikonto.  Ich unterzeichne deshalb Rechnungen an dubiose Erstmandanten im Ausland entweder gar nicht oder – je nach Tageslaune – mit einer frei erfundenen Fantasie-Signatur. Versucht der Betrüger dann, mit dieser Unterschrift eine Auslandsüberweisung, stimmt sie nicht mit der bei der Bank hinterlegten Unterschriftsprobe überein und meine Bank führt den Überweisungsauftrag (hoffentlich) nicht aus.

Mehr zu den Internet-Betrugsmaschen im Beitrag „Schutz vor Betrugsmasche Erbschaft aus England“, im Beitrag  Betrugsmasche Erbschaft aus England: Wie schützt man sich? und im Beitrag „Nein, man erbt nicht einige Millionen von jemanden, den man kaum kannte!“ sowie auf Cross-Channel-Lawyers unter der Rubrik Betrug.

Die 2003 gegründete Kanzlei Graf & Partner ist mit ihrer englischspachigen Prozessabteilung (GP Chambers) auf grenzüberschreitende Rechtsfälle spezialisiert, insbesondere auf deutsch-britische und deutsch-amerikanische Wirtschaftsstreitigkeiten, Scheidungen und internationale Erbfälle. Falls Sie bei einer anglo-amerikanischen Rechtsangelegenheit Unterstützung benötigen, stehen Ihnen die Anwälte der Kanzlei Graf & Partner mit ihrem internationalen Netzwerk juristischer Experten gerne zur Verfügung. In den meisten großen US-Bundesstaaten verfügen wir über gute persönliche Kontakte zu Attorneys-at-Law in mittelgroßen Kanzleien. Ihr Ansprechpartner in Deutschland ist Bernhard Schmeilzl, Rechtsanwalt & Master of Laws (Leicester, England), Telefon +49 (0) 941 – 463 7070, seit 2001 als Rechtsanwalt auf deutsch-britische Erbfälle und Wirtschaftsstreitigkeiten spezialisiert.