Broschüre zu deutsch-britischen Unternehmenstransaktionen Seit Brexit hat es für deutsche Firmen, die nach Großbritannien exportieren, viele Vorteile, selbst mit einer Tochtergesellschaft im Vereinigten Königreich vertreten zu sein, auch steuerlich. Dieses Ziel einer eigenen Firmenpräsenz in Großbritannien erreicht man entweder durch die Gründung einer Tochterfirma (Subsidiary) oder durch den Erwerb bzw. die Mehrheitsbeteiligung an einem bereits bestehenden britischen Unternehmen. Ablauf eines Unternehmenskaufs nach englischem Recht Die englischen Wirtschaftsanwälte Buckles Solicitors, seit vielen Jahren unsere Partnerkanzlei für…
Bernhard SchmeilzlSeptember 17, 2021