Broschüre zu deutsch-britischen Unternehmenstransaktionen

Seit Brexit hat es für deutsche Firmen, die nach Großbritannien exportieren, viele Vorteile, selbst mit einer Tochtergesellschaft im Vereinigten Königreich vertreten zu sein, auch steuerlich.

Dieses Ziel einer eigenen Firmenpräsenz in Großbritannien erreicht man entweder durch die Gründung einer Tochterfirma (Subsidiary) oder durch den Erwerb bzw. die Mehrheitsbeteiligung an einem bereits bestehenden britischen Unternehmen.

Ablauf eines Unternehmenskaufs nach englischem Recht

Die englischen Wirtschaftsanwälte Buckles Solicitors, seit vielen Jahren unsere Partnerkanzlei für England & Wales, begleiten solche Unternehmenskäufe von Anfang bis Ende, also von der vorbereitenden strategischen Planung und der Definition von Kriterien für geeignete Zielgesellschaften, bis hin zur „Completion“.

Durch unsere langjährige Zusammenarbeit bei deutsch-britischen Transaktionen kennen wir die verschiedenen Mentalitäten, also die „typisch deutsche“ sowie die „typisch englische“ Sicht und Herangehensweise an einen solchen internationalen Unternehmenskauf.

Broschüre zu M&A in England

In der Broschüre „Buying or selling your business“ erklären die englischen Wirtschaftsanwälte, worauf Käufer und Verkäufer eines englischen Unternehmens achten müssen.

Den typischen Ablauf eines Unternehmensverkaufs nach englischem Recht – und das wird in den allermeisten Fällen anwendbar sein – zeigt dieses Diagramm:

Fordern Sie die M&A-Broschüre an

Egal, ob Sie ein Unternehmen in Großbritannien gründen oder kaufen möchten, oder ein Joint Venture mit einem britischen Partner anstreben. Das Team der Kanzleien Buckles Solicitors und Graf & Partner Rechtsanwälte berät und begleitet Sie gerne. Natürlich senden wir IHnen auch gerne gratis und unverbindlich die M&A-Brochure der Kanzlei Buckles Solicitors als PDF.

Kontaktieren Sie uns unter 0941 / 463 7070 oder per E-Mail an info@grafpartner.com