Böse Haftungsfalle für Anwälte und Steuerberater bei der Gestaltung internationaler Testamente Die Erbschaftsteuer in Großbritannien beträgt satte 40%, unabhängig vom Verwandtschaftsgrad des Empfängers. Im Unterschied zu Deutschland wird diese britische Inheritance Tax (IHT) aber nicht beim einzelnen Erben oder Vermächtnisnehmer erhoben, also von der jeweils im Testament bedachten Person (Beneficiary) einkassiert, sondern direkt auf und vom Nachlass (Estate), bevor dieser an die Begünstigten verteilt werden darf. Daher gibt es in UK auch keine persönlichen Steuerfreibeträge,…
Bernhard SchmeilzlAugust 10, 2017