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Enterbung - Cross Channel Lawyers

Erbrecht & Testament

Von den Eltern enterbt?

So macht man den Pflichtteil geltend Wenn bei einem Erbfall deutsches Recht gilt, kann man die nächsten Angehörigen (Kinder, Enkel, Ehegatten und Eltern) wirtschaftlich betrachtet nicht vollständig leer ausgehen lassen. Man kann sie zwar enterben, also jemand anderen in seinem Testament zum Erben einsetzen, die genannten nahen Angehörigen können dann aber einen Pflichtteil verlangen. Ob deutsches Erbrecht gilt, hängt davon ab, wo der Verstorbene (Erblasser) seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt hatte, wo er also vor seinem…
Bernhard Schmeilzl
Januar 3, 2020