Missverständliche Verwandtschaftsbezeichnungen in Englisch Was bei internationalen Erbfällen zwischen Deutschland und Common Law Rechtsordnungen recht häufig zu Verwirrung führt. Vor allem dann, wenn bereits ein deutscher Erbschein existiert, der dem englischen oder amerikanischen Nachlassgericht vorgelegt wird. Taucht darin ein Neffe oder eine Nichte (bzw. ein Großneffe oder eine Großnichte auf), dann gehen anglo-amerikanische Nachlassrichter oder Rechtspfleger (Probate Commissioner) stets davon aus, dass es sich um den Abkömmling eines Geschwisters des Erblassers handelt. Denn nur die…
Bernhard SchmeilzlFebruar 6, 2015