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Verweisung auf deutsches Erbrecht - Cross Channel Lawyers

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Deutscher Pflichtteil, auch wenn Erblasser im Ausland lebte?

Ein Pflichtteilsanspruch auf Immobilien in Deutschland kann bestehen, auch wenn der Verstorbene den gewöhnlichen Aufenthalt außerhalb Deutschlands hatte Seit Einführung der EU-Erbrechtsverordnung gilt für Erbfälle (nach August 2015), dass prinzipiell des Erbrecht desjenigen Staates anwendbar ist, in dem der oder die Verstorbene den gewöhnlichen Aufenthalt hatte (Art. 21 Abs. 1 EU-ErbVO). Lebte der Verstorbene also zum Beispiel in England oder USA und hat er durch wirksames Testament ein Kind enterbt, so hat dieses Kind auf…
Bernhard Schmeilzl
Juni 3, 2024
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Häufiger Quoten-Fehler bei Erbscheinsanträgen für englische Erblasser

Englisches Erbrecht verweist bei Immobilien auf das Ortsrecht, aber! Der Sachverhalt ist einfach: Ehepaar mit zwei Kindern lebt in England, hat aber auch eine (vermietete) Immobilie in Deutschland. Der Ehemann verstirbt ohne Testament. Nun brauchen die hinterbliebenen Angehörigen (Ehefrau und Kinder) neben dem englischen Nachlasszeugnis (Details und Checkliste dazu hier) auch einen Erbschein für Deutschland. Ein EU-Nachlasszeugnis scheidet aus, da UK die EU-Erbrechtsverordnung nie anerkannt hat. Die Ehefrau stellt also einen Erbscheinsantrag in Deutschland. Wenn…
Bernhard Schmeilzl
August 1, 2023