Zivilprozessordnung in England Mit dem Tatsachenvortrag vor deutschen Zivilgerichten ist das so eine Sache: Der klagewillige Mandant erzählt seinem Anwalt in der Besprechung oder am Telefon, wie das so gewesen ist. Der Anwalt nimmt das in der Regel ohne vertiefte Prüfung des Wahrheitsgehalts hin, formuliert es für die Klageschrift ein wenig um und versieht es mit einem Beweisangebot, zum Beispiel "Zeugenaussage der Ehefrau" oder "Zeugnis des Mitarbeiters XY". Meistens ohne mit diesem Zeugen darüber vorher…
Bernhard SchmeilzlJuli 27, 2015