Viele Hierarchiestufen, viele Titel, viele verschiedene Anreden!
Deutsche Anwälte und ihre Mandanten haben es leicht, was die Bezeichnung von Richtern angeht. Am Amtsgericht sagt man im Zweifel „Frau Richterin“ oder „Herr Richter“, am Landgericht ist man mit „Frau Vorsitzende“ oder „Herr Vorsitzender“ auf der sicheren Seite.
Ganz anders auf der britischen Insel
Dort wimmelt es nur so von verschiedenen Amtstiteln und traditionell althergebrachten Anreden, vom simplen „Judge“ über „Master“ (auch wenn es eine Frau ist) und „Recorder“, bis hin zu „Your Honour“ und „Lord Justice“.
Was sagt man zu wem?
Für das Praxishandbuch „Der Zivilprozess in England„, das im Herbst 2022 im BECK-Verlag erscheint, habe ich das Thema einmal übersichtlich aufbereitet. Hier eine (vereinfachte!) Tabelle mit den wichtigsten Titeln und den dazugehörigen Anreden:
Mit Ausnahme der Berufungsrichter (in der Tabelle ganz oben) kann man es auch tatsächlich mit jedem dieser Richter-Typen zu tun bekommen.
Mehr zum Thema Zivilprozess in England folgt im Herbst:
Die 2003 gegründete Kanzlei Graf & Partner ist mit ihrer Abteilung für britisch-deutsche Prozessführung (GP Chambers) auf grenzüberschreitende Rechtsfälle spezialisiert, insbesondere auf deutsch-britische Wirtschaftsstreitigkeiten, Scheidungen und Erbfälle. Rechtsanwalt Schmeilzl und sein Team von Prozessanwälten sind Experten für deutsch-englisches sowie deutsch-amerikanisches Recht. Falls Sie bei einer britisch-deutschen Rechtsangelegenheit Unterstützung benötigen, stehen Ihnen die deutschen Anwälte und Solicitors der Kanzlei Graf & Partner sowie die englischen Solicitors der Partnerkanzlei gerne zur Verfügung. Ihr Ansprechpartner in Deutschland ist Bernhard Schmeilzl, Rechtsanwalt & Master of Laws (Leicester, England).