… in England bleibt dagegen alles beim Alten
Zum 1. Dezember 2017 traten in Schottland neue gesetzliche Regeln zum Schutz von privaten Wohnungsmietern in Kraft. Bisher war in Schottland (wie in England und Wales) die sogenannte „fixed term tenancy“ der Regelfall, also ein zeitlich befristeter Mietvertrag. Meist über eine Mietdauer von nur einem Jahr. Dieser Wohnungsmietvertrag verlängerte sich in aller Regel sogar nicht einmal automatisch, sondern musste von den Vertragsparteien jedes Jahr aktiv neu unterschrieben werden. Dass bei diesen Vertragsverlängerungen hinsichtlich der Konditionen in der Regel der Vermieter (Landlord) die stärkere Verhandlungsposition hatte, dürfte sich von selbst verstehen.
Private Residential Tenancy
Damit ist nun – zumindest für schottische Wohnungsmieter – mit in Kraft treten des Private Housing (Tenancies) (Scotland) Act 2016 Schluss. Der neue gesetzliche Standardvertragstyp ist die sog. Private Residential Tenancy. Die bisherige „fixed term tenancy“ wird abgelöst, wobei für die bestehenden Verträge Übergangsfristen gelten.
Nach dem neuen Mietrecht bleibt ein einmal abgeschlossener Wohnungsmietvertrag (Mustervertrag hier) bestehen, bis er von einer Partei gekündigt wird. Der private Wohnungsmieter kann jederzeit kündigen, der Vermieter braucht hierfür allerdings einen legitimen Grund.
Die in Frage kommenden Kündigungsgründe sind sehr detailliert gesetzlich geregelt. Mehr zum neuen schottischen Mietrecht hier.
Um Missverständnise zu vermeiden: In England und Wales gilt das neue Mieterschutzrecht nicht. Dort bleibt alles wie bisher, also bei Zeitmietverträgen als Regelfall. Mehr zu Mietverträgen in England hier.
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