Auswandern nach England oder USA?

Viele übersehen dabei die gnadenlose Wegzugsbesteuerung des deutschen Fiskus

Ob man Deutschland endgültig den Rücken kehrt und „auswandert“, hängt meist von vielen verschiedenen Faktoren ab. Darunter ist oft auch die Vorstellung, woanders weniger Steuern zu zahlen.

Wenn diese Steuerspar-Planspiele sich nicht als Milchmädchenrechnung entpuppen sollen, darf man dabei aber nicht nur isoliert auf eine Steuerart schauen, sondern muss gut recherchieren, ob am Zielort nicht vielleicht andere Steuern oder Abgaben erhoben werden, die man nicht auf dem Radar hat.

Unbekannte Steuern im Ausland

So hört man zum Beispiel oft: „In Florida gibt es keine Einkommensteuer!“ Und tatsächlich, es gibt dort – wie zum Beispiel auch in Texas – keine „personal income tax“. Auf Ebene des Bundesstaats gibt es auch keine Grundsteuer (Property) oder Erbschaftsteuer (Estate Tax).

Aber: Scrollt man auf der offiziellen Finanzamt-Website des Bundesstaates Florida etwas herum, findet man die Info, dass auf der kommunalen Ebene sehr wohl Grundsteuer erhoben wird – und zwar nicht zu knapp.

Wegzugsbesteuerung in Deutschland

Eine ebenso böse Überraschung ist die sogenannte Wegzugsbesteuerung des deutschen Finanzamts. Da denken nämlich viele, das Thema betrifft nur Unternehmer. Aber auch Wertsteigerungen im reinen Privatvermögen können besteuert werden.

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