Können Schwule und Lesben in UK „richtig“ heiraten oder nur eine Lebenspartnerschaft eingehen?

Wie sieht ein Trauschein für gleichgeschlechtliche Paare in England aus?

Gleichgeschlechtliche Partner können ihre Beziehung im Vereinigten Königreich (also England, Wales, Schottland und Nordirland) seit Dezember 2005 offiziell eintragen lassen. Rechtliche Basis hierfür ist der „Civil Partnership Act 2004“ verabschiedet 2004, in Kraft getreten im Dezember 2005, also gute vier Jahre später als in Deutschland das Gesetz über die eingetragene Lebenspartnerschaft.

Die „bürgerliche Lebenspartnerschaft“ des englischen Rechts gibt den gleichgeschlechtlichen Partnern die selben Rechte und Pflichten wie herkömmlichen Ehepartnern, insbesondere verschafft es dem überlebenden Partner ein gesetzliches Erbrecht und gewährt diesem den in der Höhe völlig unbeschränkten Ehegattenfreibetrag des englischen Erbschaftsteuerrechts (unlimited spouse exemption).

Hier ein Beispiel eines Civil Partnership Certificate (Urkunde über eine eingetragene Lebenspartnerschaft):

Trotz inhaltlich identischer Rechte und Pflichten störten sich in Großbritannien noch immer viele daran, dass die Civil Partnership eben nicht Ehe (marriage) heißt, gleichgeschlechtlichen Partnern also der Begriff „Ehe“ verweigert wurde.

Dies änderte sich durch den „Marriage (Same Sex Couples) Act 2013“, der es gleichgeschlechtlichen Paaren nun ermöglicht, eine „klassische“ Ehe einzugehen bzw. eine bereits bestehende Civil Partnership in eine Marriage umzubenennen. Gleichzeitig legt das Gesetz aber auch ausdrücklich fest, dass Kirchen nicht gezwungen werden können, solche gleichgeschlechtlichen Ehen in ihrer kirchlichen Sphäre anzuerkennen. Details zur Historie und zum Verhältnis Kirchenrecht zu staatlichem Eherecht in England hier.

Wer mehr über das britische Scheidungsrecht wissen will, findet die juristischen Details in unseren Beiträgen hier

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Das anglo-deutsche Anwaltsteam der Kanzlei Graf & Partner löst seit 2003 deutsch-britische Rechtsfragen. Die Prozessabteilung GP Chambers berät und vertritt deutsche wie britische Unternehmen in Arbitrationverfahren wie in Gerichtsprozessen.