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Deutsche Botschaft in London schließt Erbrechtsabteilung

Erbscheinsanträge können jetzt nicht mehr von UK aus gestellt werden Wer einen deutschen Erbschein oder ein deutsches Testamentsvollstreckerzeugnis benötigt, muss dies entweder direkt am örtlich zuständigen deutschen Nachlassgericht oder über einen deutschen Notar beantragen. Genauer gesagt: Der Antragsteller müss die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben an Eides statt versichern. Das geht eben nur direkt bei Gericht oder vor einem Notar. Eidesstattliche Versicherung im Ausland Wohnt der Antragsteller nun aber im Ausland, etwa in Gro´ßbritannien, USA…
Bernhard Schmeilzl
Juli 18, 2022