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Erbengemeinschaft zwangsweise auflösen - Cross Channel Lawyers

Erbrecht & TestamentInternationales Erbrecht

Der untätige oder blockierende Miterbe

Was tun, wenn ein Miterbe seine Mitwirkung verweigert? Eine Erbengemeinschaft muss alle wichtigen Dinge einstimmig beschließen (§ 2038 BGB). Stellt sich auch nur ein einziges Mitglied der Erbengemeinschaft quer, etwa weil er mit der gemeinsam geerbten Immobilie ein anderes Ziel verfolgt als die anderen Miterben, oder aus irrationalen Gründen - weil er zum Beispiel auf seine Geschwister schon seit Jahren sauer ist und sich jetzt endlich mal rächen kann, dann ist die Erbengemeinschaft faktisch blockiert.…
Bernhard Schmeilzl
Oktober 15, 2020