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AllgemeinGesellschaftsrecht

Beglaubigungen in England

Wer vor deutschen Gerichten oder Behörden englische Urkunden (z.B. Erbschein, Handelsregisterauszug, Geburts- oder Heiratsurkunde, Schul- oder Universitätszeugnisse) als Beweismittel verwenden will, muss diese Urkunden oft in öffentlich beglaubigter Form vorlegen, weil die deutsche Stelle sonst nicht überprüfen kann, ob es sich um eine echte Urkunde handelt. Also auch ein Original-Erbschein oder ein vom englischen Companies House selbst beglaubigter Handelsregisterauszug genügt deutschen Behörden meist nicht. Im Zivilprozess wird häufig die Vorlage eines Dokuments ohne Beglaubigung genügen,…
Bernhard Schmeilzl
Februar 18, 2013