Wenn britischen Erben der Inhalt des Testaments nicht passt, ändern sie es einfach ab - rückwirkend! Und was meint das deutsche Finanzamt dazu? Manchmal sind sich alle Erben einig, dass die im Testament angeordnete Aufteilung des Nachlasses nicht optimal ist und eine andere Verteilung besser wäre. Im deutschen Recht können die Erben dann eine Auseinandersetzungsvereinbarung schließen, die aber (steuerlich) nur in die Zukunft wirkt. Das englische Erbrecht hat da eine noch charmantere Lösung, die sogenannte…
Bernhard SchmeilzlMärz 10, 2016