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Titulierung Unterhaltsforderung UK GB England - Cross Channel Lawyers

Forderungen einklagenForderungen vollstrecken

Unterhalt in England vollstrecken (Leitfaden und Praxistipps)

In der Theorie ist es ganz einfach: Seit 18. Juni 2011 gilt die EU-Unterhaltsverordnung (Verordnung EG Nr. 4/2009 des Rates vom 18.12.2008), nach der jeder titulierte (also von einem deutschen Gericht oder einer deutschen Behörde festgestellte)  Unterhaltsanspruch in einem anderen EU-Mitgliedsstaat einfach und ohne mühsames nationales Registrierungs- oder Exequaturverfahren durchgesetzt, also vollstreckt werden kann. Dazu muss man nicht einmal selbst im Ausland tätig werden. Vielmehr erledigt dies auf Antrag die sog. zentrale Behörde, nach §…
Bernhard Schmeilzl
Oktober 22, 2012