Der Pflichtteilsanspruch, wie ihn das deutsche und österreichische Erbrecht kennen, ist ein extrem scharfes Schwert. Die Erben müssen zunächst Auskunft erteilen. Das klingt harmlos, hat es in der Praxis aber in sich. Konkret heißt das nämlich: ein Inventarverzeichnis über den gesamten Nachlass erstellen (bis zur letzten Hummel-Figur in der Glasvitrine) sowie alle Schenkungen des Verstorbenen innerhalb der letzten 10 Jahre mitteilen, bei Schenkungen an den Ehepartner sogar zeitlich unbegrenzt, also rückwirkend über Jahrzehnte. Wenn der…
Bernhard SchmeilzlOktober 12, 2017