Ist eine englische Limited überhaupt sinnvoll?
Die Werbetexte der einschlägigen Dienstleister im Web (etwa „Go Ahead“ oder „Limited24“) klingen verlockend: „Sie brauchen kaum Grundkapital. Gründung innerhalb von 24 Stunden.“ Und natürlich das Versprechen: „Keine persönliche Haftung!“ Ob diese Vorteile in der Praxis tatsächlich greifen, sollte man im Einzelfall erst einmal konkret hinterfragen. Details dazu hier: „Finger weg von Limited?“
Wer nach dieser kritischen Prüfung immer noch davon überzeugt ist, dass die englische Limited die richtige Rechtsform für seine Geschäftsidee ist, informiert sich am besten beim englischen Handelsregister, dem sog. „Companies House„, das auf seiner Website gut verständliche Erläuterungen und Checklisten zur Gründung sowie Links für Firmen- und Markenrecherchen bietet. Nach einer Registrierung kann man die Unterlagen unter gewissen Voraussetzungen sogar online einreichen. Wer also gut English spricht und lediglich eine Standard-Limited ohne besondere Anforderungen an die Satzung gründen will, kommt in aller Regel gut ohne die Dienstleistungen eines Serviceanbieters wie „Go Ahead“ oder „Limited24“ aus, da diese ohnehin nichts weiter tun, als die Infos und Unterlagen abzufragen, die für die Gründung benötigt werden und diese dann einzureichen.
Wie gründet man die Limited?
Wenn Sie nach Abwägung der Vor- und Nachteile möchten, dass wir Sie bei der Gründung einer Limited unterstützen, so tun wir dies gerne. Neben der – wie oben gezeigt – recht unproblematischen Gründung selbst, treten die schwierigeren Fragen meist ohnehin erst später auf, wenn Büroräume gemietet, Personal angestellt, Forderungen eingeklagt oder Steuererklärungen abgegeben werden müssen. Hierbei betreuen die Kanzleien Graf & Partner und Lyndales zahlreiche deutsch-englischen Unternehmen. Weitere Informationen zu Besteuerung der UK Limited in Deutschland, zum englischen Gesellschaftsrecht sowie den Volltext des UK Companies Act 2006 zum Download finden Sie hier.
Update Juli 2018:
Was nach Brexit mit englischen Limited Companies wird, ist derzeit völlig unklar. UK Limiteds werden nach einem Hard Brexit in Deutschland ggf. nicht mehr als Körperschaft anerkannt.
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Das anglo-deutsche Anwaltsteam der Kanzlei Graf & Partner löst seit 2003 deutsch-britische und deutsch-amerikanische Rechtsfragen. Die deutsch-britischen Prozessrechtsprofis von GP Chambers beraten und vertreten deutsche, britische und US-amerikanische Unternehmen in Arbitration-Verfahren wie in Gerichtsprozessen. Falls Sie ein Rechtsproblem in Amerika haben und einen Attorney at Law benötigen, fragen Sie uns gerne.
Infos zu US-amerikanischen Rechtsfragen, Vertragsgestaltung US-Style und Abwicklung deutsch-amerikanischer Erbfälle in diesen Posts:
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