Wie sieht ein Zustellungsnachweis in USA oder England aus?

Man kennt das aus amerikanischen Filmen: Ein harmlos aussehender Mann nähert sich dem Protagonisten, frägt „Sind Sie Mr Smith?“. Sagt dieser „Ja“, drückt ihm der Mann einen Umschlag in die Hand, sagt „You have been served“ und rennt weg, um eventuellen Wutausbrüchen des Empfängers zu entgehen. In dem Umschlag befindet sich nämlich ein wichtiges (und für den Empfänger meist unerfreuliches) juristisches Dokument, zum Beispiel eine Scheidungsklage (Divorce Petition), eine Vorladung (Subpoena, Summons, Injunction) zu einem Gerichtstermin oder eine Kündigung. In USA und UK gibt es hierfür spezielle Dienstleister, sogenannte Process Server. Da – vor allem in den USA – manche Schuldner rabiat werden, wenden Process Server oft Tricks an oder gehen selbst martialisch vor.

Deutsche Anwälte wissen gar nicht, wie gut sie es haben, wenn es um die Zustellung von Schriftsätzen und anderen offiziellen Dokumenten geht. In den meisten Fällen verschwendet man an das Thema Zustellung keine Gedanken, weil das Gericht dies übernimmt. Ganz anders im anglo-amerikanischen Rechtsbereich. Dort muss man für die Zustellung, vor allem im Zivilrecht, selbst sorgen. Wenn der Schuldner „Certified Mail“ oder „Registered Mail“ nicht annimmt, oder man nicht riskieren will, den Schuldner vorzuwarnen, empfiehlt sich der im anglo-amerikanischen Umfeld übliche Weg über einen professionellen Process Server.

Unsere anglo-deutsche Kanzlei muss häufig in UK oder USA zustellen oder wird von ausländischen Kanzleien gebeten, die Zustellung von Dokumenten in Deutschland vorzunehmen und dem englischen oder amerikanischen Gericht hierüber einen Zustellungsnachweis (Protocol of Service) zu übermitteln. Die Anforderungen an die förmliche Zustellung im englischen Zivilprozess sind hier geregelt.

„Affidavit of Service“

Hier ein Beispiel für ein solches Zustellungsprotokoll des Process Servers: Einer englischen Firma in Manchester wurde durch einen dortigen Process Server der Antrag auf eine einweilige Verfügung einer deutschen Firma zugestellt. Die zustellende Person bestätigt durch diese eidesstattliche Versicherung (Affidavit of Law by Mr …), dass und wem er welche Dokumente wann persönlich übergeben hat. Dies reichen wir mit einer beglaubigten Übersetzung beim deutschen Gericht als Zustellungsnachweis ein.

Affidavit_Process_Server

Bestätigung (Affidavit) über persönliche Zustellung eines Dokuments

In manchen Fällen kann man eine Zustellung auch durch einen Bailiff (UK), Sheriff oder Marshall vornehmen lassen.

Weitere Informationen zur englischen Zivilprozessordnung und zur Prozessführung und Zwangsvollstreckung in UK und USA in diesen Posts:

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Die 2003 gegründete Kanzlei Graf & Partner ist mit ihrer Abteilung für britisch-deutsche Prozessführung (GP Chambers) auf grenzüberschreitende Rechtsfälle spezialisiert, insbesondere auf deutsch-britische Wirtschaftsstreitigkeiten, Scheidungen und Erbfälle. Rechtsanwalt Schmeilzl und Solicitor Jelowicki sind Experten für deutsch-englisches sowie deutsch-amerikanisches Erbrecht und agieren auch in vielen Fällen als Nachlassabwickler (Executors & Administrators) für deutsch-britische oder deutsch-amerikanische Erbfälle.

Falls Sie bei einer britisch-deutschen oder amerikanisch-deutschen Rechtsangelegenheit Unterstützung benötigen, stehen Ihnen die deutschen Anwälte und Solicitors der Kanzlei Graf & Partner sowie die englischen Solicitors der Kanzlei Lyndales gerne zur Verfügung. Ihr Ansprechpartner in Deutschland ist Bernhard Schmeilzl, Rechtsanwalt & Master of Laws (Leicester, England).

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