Wohnsitz in England – die steuerlichen Auswirkungen in UK

Der Kauf eines Ferienhauses oder einer Zweitwohnung in England löst UK-Einkommensteuerpflicht aus

Wer sich 183 oder mehr Tage im Jahr im Vereinigten Königreich aufhält, wird vom britischen Finanzamt in der Regel  als „tax resident“ qualifiziert und muss sein gesamtes, weltweites Einkommen in UK versteuern. Doch auch wer weniger als die Hälfte des Jahres in UK lebt, also lediglich einen Zweitwohnsitz (residence) und gerade nicht den Lebensmittelpunkt (domicile) in England hat, zahlt dort bereits auf einen Teil seines weltweiten Einkommens Steuern. Dieser Personenkreis, vom englischen Finanzamt als „non-domiciled residents“ bezeichnet, muss also (auch) in Großbritannien eine Einkommensteuererklärung (self assessment) abgeben und denjenigen Teil des weltweiten Einkommens versteuern, der in UK für Dienstleistungen verwendet wird, die sog. „remittance basis“. Details dazu sogleich.

Steuern auf die englische Immobilie selbst

Diese britische Einkommensteuer ist zu unterscheiden von den Steuern, die direkt mit dem Immobilienkauf bzw. dem Immobilienbesitz selbst zu tun haben. Beim Kauf eines Hauses oder einer Eigentumswohnung in England fällt die Stamp Duty Land Tax (SDLT) an, die ich in diesem Beitrag hier erklärt habe https://www.cross-channel-lawyers.de/briefmarkensteuer/  Ist man dann stolzer Besitzer einer britischen Immobilie, zahlt man jährlich Council Tax, eine Art kommunaler Grundsteuer, die je nach Lage und Nutzungart unterschiedlich hoch ist. Details dazu hier https://www.gov.uk/council-tax

Britische Einkommensteuer für “non-domiciled residents“

Personen mit “einfachem” Wohnsitz (residence) in UK, die also ihren Hauptwohnsitz (permanent home) außerhalb Großbritanniens unterhalten müssen in der Regel – zumindest für einige Jahre – nur den Teil des non-UK-income in UK versteuern, der nach den so. „remittance“ Regeln auf UK entfällt.

Die sog. “remittance basis”

Diese Besteuerung auf “remittance basis” steht non-dom residents in UK zur Verfügung, die ausländisches Einkommen und Kapitalerträge haben. Der Steuerpflichtige muss diese Besteuerungsmethode auf den englischen Steuerformularen wählen. Die Details werden erläutert im Leitfaden des englischen Finanzamts: HMRC Guidance Booklet RDR1: Guidance Note: Residence, Domicile and the remittance basis  https://www.gov.uk/government/publications/residence-domicile-and-remittance-basis-rules-uk-tax-liability

In der Praxis müssen solche Personen mit Wohnsitz in England das Einkommensteuerformular HMRC SA109 ausfüllen und darin glaubhafte Zahlen über das in UK verwendete Einkommen machen.  https://www.gov.uk/government/publications/self-assessment-residence-remittance-basis-etc-sa109

Diese Besteuerung auf “remittance basis“ steht zunächst für sieben Jahre zur Verfügung. Nach Ablauf von sieben Jahren fällt pro Jahr mindestens eine Einkommensteuer von 30.000 Pfund an, nach 12 Jahren steigt diese jährliche Mindesteinkommensteuer auf 60.000 Pfund. Hat jemand länger als 15 Jahre einen britischen Wohnsitz, steht die “remittance” Besteuerung nicht mehr zur Verfügung und der Steuerpflichtige muss sein gesamtes weltweites Einkommen in UK versteuern.

Dies ist natürlich nur eine grobe und vereinfachte Darstellung der Basics. Wie immer gilt: Steuergesetze können sich jederzeit ändern, vor allem in Zeiten von Brexit.

Folgen des Immobilienkaufs in oder des Umzugs nach England

Falls Sie rechtliche Unterstützung bei einer konkreten Immobilientransaktion in Großbritannien oder in den USA (dort gelten wieder andere Regeln) benötigen, stehen Ihnen die Anwälte der Kanzlei Graf & Partner sowie die englischen Solicitors der Partnerkanzlei Buckles LLP gerne zur Verfügung.

Weitere Beiträge zu den Themen Immobilienkauf in England und den USA sowie Testamentsgestaltung bei Vermögen im Ausland hier:

– – – –

Die 2003 gegründete Kanzlei Graf & Partner ist mit ihrer Abteilung für britisch-deutsche Prozessführung (GP Chambers) auf grenzüberschreitende Rechtsfälle spezialisiert, insbesondere auf deutsch-britische sowie deutsch-amerikanische Wirtschaftsstreitigkeiten, Scheidungen und Erbfälle. Das Experten-Team deutscher und englischer Anwälte und Steuerberater regelt internationale Erbfälle und wickelt Nachlässe für die Erben in Deutschland, USA, England und anderen Common Law Rechtsordnungen ab.