Rule Britannia – Teil 9 3/4

Wer es einfach, logisch und übersichtlich liebt, dem ist Großbritannien eher nicht zu empfehlen. Dort mag man es so, wie man es schon immer gemacht hat, auch wenn sich fast alle einig sind, dass es anders vielleicht besser wäre. Ein großartiges Beispiel hierfür ist das „System“ der Londoner Buslinien, zu dem Andrew Brown in seinem köstlichen Blogbeitrag „London Buses – Defying all Logic. Since 1829“ alles Wesentliche geschrieben hat.

Weitere Beispiele für die britische Liebe zur Komplexität sind die staatsrechtliche Definition des Vereinigten Königreichs (großartiges Video dazu hier), das System der britischen Postleitzahlen, das Procedere der Mandatierung eines englischen Anwalts und die englische Zivilprozessordnung, an der klagewillige deutsche Gläubiger häufig abprallen. Noch gnadenloser sind nur die Gerichte in Schottland.

Was also tun, wenn man mit britischen Behörden oder Gerichten zu tun hat?

shutterstock_30978184_Euston_Russell_Square1Von vornherein verbieten sich Argumentationsansätze wie „…aber das verstößt doch gegen Europarecht…“ oder „…in Deutschland ist das aber viel effizienter, weil…“ oder „…müssen wir das deutsche Gerichtsurteil wirklich noch einmal komplett beglaubigt übersetzen lassen und ein Gutachten einholen, dass das Urteil stimmt„. Stattdessen empfiehlt es sich, zumindest wenn man sein Projekt noch vor Vollendung des Brexit abgeschlossen haben will, sich erklären zu lassen, wie man es auf der Insel macht, ein „oh that is really interesting“ zu nuscheln (was soviel bedeutet wie „so ein Blödsinn, aber es hilft ja nichts“) und es dann exakt so zu tun.

Apropos Busfahren in London: Nächste Woche halten wir einen Vortrag zum Thema Nachlassabwicklung und Erbschaftssteuer in deutsch-britischen Erbfällen. Wer gerade in der Gegend ist, kann am 3. November ja mal am Tavistock Square vorbeischauen (es ist die Buslinie 96).

– – – –

Die 2003 gegründete Kanzlei Graf & Partner ist mit ihrer Abteilung für britisch-deutsche Prozessführung (GP Chambers) auf grenzüberschreitende Rechtsfälle spezialisiert, insbesondere auf deutsch-britische Wirtschaftsstreitigkeiten, Scheidungen und Erbfälle. Falls Sie bei einer britisch-deutschen Rechtsangelegenheit Unterstützung benötigen, stehen Ihnen die deutschen Anwälte und Solicitors der Kanzlei Graf & Partner sowie die englischen Solicitors der Kanzlei Lyndales gerne zur Verfügung. Ihr Ansprechpartner in Deutschland ist Bernhard Schmeilzl, Rechtsanwalt & Master of Law, Telefon +49 941 463 7070.

gp_anz_mav_very_british_new_phone